Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für Sourcing-, Qualitätskontroll-, Logistik- und Importbegleitungsleistungen gegenüber Unternehmern.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Tiefblaues Meer UG (haftungsbeschränkt) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht adressiert.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen.
2. Leistungen
Wir unterstützen Auftraggeber bei Produktsuche, Herstelleridentifikation, Angebotsvergleich, Preisverhandlung, Qualitätskontrolle, Musterkoordination, Logistikabstimmung und Importbegleitung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung.
Soweit nicht ausdrücklich als Beschaffenheitsgarantie vereinbart, schulden wir eine fachgerechte Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, Lieferantenabschluss oder Importerfolg.
3. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme unseres Angebots, schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Spezifikationen, Zeichnungen, Zertifizierungsanforderungen, Produktdaten und Freigaben rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung gehen zulasten des Auftraggebers.
5. Hersteller, Muster und Qualitätskontrollen
Herstellerinformationen, Angebote, Muster und Prüfberichte beruhen auf den jeweils verfügbaren Informationen und dem vereinbarten Prüfungsumfang. Qualitätskontrollen sind Stichproben oder definierte Prüfleistungen und ersetzen keine eigene Endprüfung, Produkthaftungsprüfung, Zertifizierung oder rechtliche Importprüfung des Auftraggebers.
6. Preise, Zahlung und Aufrechnung
Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Reisekosten, Prüfkosten, Musterkosten, Versandkosten, Zölle, Steuern, Lagerkosten und Gebühren Dritter werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7. Termine und Lieferzeiten
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch Hersteller, Prüfdienstleister, Behörden, Logistikunternehmen, Zollabwicklung, höhere Gewalt oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers liegen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs.
8. Import, Zoll und Compliance
Der Auftraggeber bleibt für die Importfähigkeit, Produktsicherheit, Kennzeichnung, Zulassungen, Schutzrechte, technische Normen, Marktverkehrsfähigkeit und Einhaltung branchenspezifischer Vorschriften verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine gesonderte Prüfung vereinbart wurde.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
10. Nutzungsrechte
Arbeitsergebnisse, Berichte, Recherchen und Dokumentationen dürfen vom Auftraggeber für den vertraglich vorgesehenen Zweck genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte oder weitergehende Nutzung ist nur zulässig, soweit dies vereinbart oder zur Projektdurchführung erforderlich ist.
11. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
12. Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit Abschluss der vereinbarten Leistungen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten sind im Fall einer Kündigung zu vergüten.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der Gesellschaft, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.