Welches Prüfzeichen braucht mein Produkt wirklich?
Die Frage kommt bei fast jeder ersten Bestellung aus China, und die verbreiteten Antworten sind meist falsch herum. CE ist keine Auszeichnung und kein Qualitätssiegel, sondern eine Erklärung des Herstellers — und für die meisten Produkte gibt es dazu gar kein Zertifikat von außen. GS ist umgekehrt ein echtes Prüfzeichen einer unabhängigen Stelle, aber freiwillig, und neben einer CE-Kennzeichnung darf es unter bestimmten Voraussetzungen nicht einmal angebracht werden. Diese Seite sortiert das.
10 Min. Lesezeit · Für Onlinehändler, Amazon-Seller und Importeure · Stand: 05.09.2026
Drei Dinge, die regelmäßig verwechselt werden
Bevor es um einzelne Zeichen geht, lohnt eine Trennung, die den größten Teil der Verwirrung auflöst. Im Gespräch mit Lieferanten und in Angeboten laufen drei verschiedene Dinge unter demselben Wort „Zertifikat“.
| Dokument oder Zeichen | Wer erstellt es | Was es aussagt |
|---|---|---|
| Prüfbericht eines Labors | Ein Prüflabor, im Idealfall akkreditiert | Ein Muster hat bestimmte Prüfungen nach bestimmten Normen bestanden |
| EU-Konformitätserklärung | Der Hersteller, in eigener Verantwortung | Der Hersteller erklärt, dass das Produkt die anwendbaren EU-Anforderungen erfüllt |
| CE-Kennzeichnung | Der Hersteller bringt sie an | Sichtbares Zeichen dafür, dass die Konformitätserklärung vorliegt |
| GS-Zeichen | Eine GS-Stelle erkennt es auf Antrag zu | Ein geprüftes Baumuster erfüllt die Anforderungen; freiwillig, mit laufender Kontrolle |
CE: Pflicht, aber nicht für alles und meist ohne Dritte
Die CE-Kennzeichnung ist keine allgemeine Produktkennzeichnung. Sie gilt nur für Produkte, die unter EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften fallen, die sie vorsehen — etwa Spielzeug, elektrische Betriebsmittel, Funkanlagen, persönliche Schutzausrüstung oder Maschinen. Für ein Produkt, das unter keine solche Vorschrift fällt, ist eine CE-Kennzeichnung nicht nur überflüssig, sondern unzulässig.
Wo sie gilt, ist sie verpflichtend. Der Weg dorthin führt über eine Konformitätsbewertung, und deren Verfahren richtet sich nach der jeweiligen Vorschrift. Für einen großen Teil der Produkte sieht das anwendbare Verfahren eine interne Fertigungskontrolle vor: Der Hersteller bewertet selbst, erstellt die technischen Unterlagen, stellt die EU-Konformitätserklärung aus und bringt die Kennzeichnung an. Eine benannte Stelle wird nur dort eingeschaltet, wo die Vorschrift es ausdrücklich verlangt.
Daraus folgt die praktisch wichtigste Konsequenz für den Import aus China: Für viele Produkte existiert gar kein „CE-Zertifikat“, das man vorlegen könnte, weil das Verfahren keines vorsieht. Was existieren muss, sind die technischen Unterlagen und die vom Hersteller unterschriebene Konformitätserklärung. Wer beim Lieferanten ein Zertifikat anfordert, bekommt deshalb oft ein Dokument, das gefällig aussieht und rechtlich nichts trägt.
GS: freiwillig, geprüft und überprüfbar
Das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit ist im deutschen Produktsicherheitsgesetz geregelt und funktioniert anders als CE. Nach § 20 Absatz 1 ProdSG darf ein verwendungsfertiges und geeignetes Produkt mit dem GS-Zeichen versehen werden, wenn es von einer GS-Stelle auf Antrag des Herstellers oder seines Bevollmächtigten zuerkannt worden ist. Das Wort „darf“ ist der Kern: Das GS-Zeichen ist freiwillig. Kein Produkt braucht es von Rechts wegen.
Für den Import aus China ist eine Einschränkung derselben Vorschrift bedeutsam: Ist der Hersteller nicht in der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelszone ansässig oder kann er dort keine ladungsfähige Adresse angeben, muss ein Bevollmächtigter den Antrag stellen. Eine chinesische Fabrik kann das GS-Zeichen also nicht ohne einen Bevollmächtigten in EU oder EFTA erlangen.
Und es gibt eine Regel, die fast niemand kennt: Nach § 20 Absatz 2 ProdSG darf ein verwendungsfertiges Produkt, das die CE-Kennzeichnung trägt, nicht zusätzlich mit dem GS-Zeichen versehen werden, wenn die Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung mit denen für das GS-Zeichen mindestens gleichwertig sind. „CE und GS zusammen“ ist damit nicht in jedem Fall die sicherere Variante, sondern kann unzulässig sein.
Wie Sie ein GS-Zeichen überprüfen
Hier liegt ein Vorteil, den kaum ein Händler nutzt. Nach § 22 Absatz 1 ProdSG hat die GS-Stelle eine Liste aller ausgestellten Bescheinigungen über die Zuerkennung des GS-Zeichens zu veröffentlichen, und zwar mit allen Daten, die zur eindeutigen Identifizierung des jeweiligen Produkts erforderlich sind. GS-Zeichen sind also öffentlich nachprüfbar.
Wenn Ihnen ein Lieferant eine GS-Bescheinigung vorlegt, können Sie in der veröffentlichten Liste der ausstellenden Stelle nachsehen, ob es sie gibt und auf welches Produkt sie sich bezieht. Der zweite Teil ist der wichtigere: Bescheinigungen beziehen sich auf ein geprüftes Baumuster, und ob das Baumuster mit dem angebotenen Artikel übereinstimmt, ist die eigentliche Frage.
Erhält eine GS-Stelle Kenntnis davon, dass ein Produkt ihr Zeichen ohne gültige Zuerkennung trägt, trifft sie nach § 22 Absatz 2 die erforderlichen Maßnahmen und unterrichtet die anderen GS-Stellen sowie die zuständige Behörde. Nach Absatz 3 stellt sie Informationen zu Missbrauchsfällen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bereit, die sie auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Was ein Marktplatz verlangt und was das Recht verlangt
Marktplätze setzen eigene Anforderungen durch, und die decken sich nicht immer mit dem Gesetz. Manches fordert ein Marktplatz, obwohl es rechtlich nicht verlangt ist; manches verlangt das Gesetz, ohne dass der Marktplatz es prüft. Beides ist für die Praxis relevant, aber es sind zwei verschiedene Ebenen.
Die GPSR gibt den Marktplätzen dabei eine eigene Rolle. Nach Artikel 22 benennen Anbieter von Online-Marktplätzen eine zentrale Kontaktstelle für die Marktüberwachungsbehörden, registrieren sich beim Safety-Gate-Portal und müssen behördlichen Anordnungen zur Entfernung von Inhalten unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang, nachkommen.
Für Sie als Händler heißt das zweierlei. Erstens: Wenn ein Marktplatz Dokumente anfordert, ist das seine Richtlinie — die Rechtspflicht, sie zu haben, bestand vorher und unabhängig davon. Zweitens: Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen, haben Sie die Marktplatzanforderungen in aller Regel ebenfalls erfüllt, weil diese daran anknüpfen. Der umgekehrte Weg — nur zu liefern, wonach der Marktplatz gerade fragt — führt regelmäßig zu Lücken.
Selbstkontrolle vor der ersten Bestellung
Diese Liste geht die Fragen durch, die vor der Bestellung geklärt sein sollten — nicht nach der Ankunft der Ware.
- Geklärt, ob das Produkt überhaupt unter eine Harmonisierungsvorschrift mit CE-Pflicht fällt.
- Bei CE-Pflicht: bekannt, welches Konformitätsbewertungsverfahren die Vorschrift vorsieht.
- Geklärt, ob eine benannte Stelle einzuschalten ist oder eine interne Fertigungskontrolle genügt.
- Bei Eigenmarke: Konformitätserklärung lautet auf Sie, nicht auf die Fabrik.
- Vorgelegte Prüfberichte stammen von einem akkreditierten Labor und nennen die Prüfnormen.
- Prüfberichte beziehen sich auf die konkret bestellte Produktversion, nicht auf ein Vorgängermodell.
- Bei angebotenem GS-Zeichen: Bescheinigung in der veröffentlichten Liste der GS-Stelle geprüft.
- Geprüft, ob das Baumuster der Bescheinigung dem angebotenen Artikel entspricht.
- Geprüft, ob neben CE ein GS-Zeichen überhaupt zulässig ist.
- Technische Unterlagen liegen bei Ihnen vor, nicht nur beim Lieferanten.
- Warnhinweise und Anleitung liegen auf Deutsch vor.
Häufige Fragen zu Prüfzeichen
Braucht jedes Produkt eine CE-Kennzeichnung?
Nein. Die CE-Kennzeichnung gilt nur für Produkte, die unter EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften fallen, die sie vorsehen. Für Produkte außerhalb dieses Anwendungsbereichs ist sie nicht vorgeschrieben und darf auch nicht angebracht werden.
Was ist ein „CE-Zertifikat“ aus China wert?
Meist ist es ein Prüfbericht eines Labors, kein Konformitätsnachweis. Die EU-Konformitätserklärung stellt der Hersteller in eigener Verantwortung aus. Ein Prüfbericht kann Teil der technischen Unterlagen sein — er ersetzt weder die Erklärung noch die Unterlagen insgesamt.
Ist das GS-Zeichen Pflicht?
Nein. Nach § 20 Absatz 1 ProdSG darf ein Produkt mit dem GS-Zeichen versehen werden, wenn eine GS-Stelle es auf Antrag zuerkannt hat. Es ist freiwillig. Nach § 20 Absatz 2 darf es neben einer CE-Kennzeichnung sogar nicht angebracht werden, wenn die Voraussetzungen mindestens gleichwertig sind.
Kann eine chinesische Fabrik das GS-Zeichen selbst beantragen?
Nicht ohne Weiteres. Ist der Hersteller nicht in EU oder EFTA ansässig oder kann er dort keine ladungsfähige Adresse angeben, muss nach § 20 Absatz 1 ProdSG ein Bevollmächtigter den Antrag stellen.
Wie prüfe ich, ob ein GS-Zeichen echt ist?
Nach § 22 Absatz 1 ProdSG muss die GS-Stelle eine Liste aller ausgestellten Bescheinigungen veröffentlichen, mit den Daten zur eindeutigen Identifizierung des Produkts. Dort lässt sich die vorgelegte Bescheinigung nachschlagen. Missbrauchsfälle veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Sind CE und GS Qualitätssiegel?
Nein. CE ist eine Erklärung des Herstellers zur Einhaltung rechtlicher Anforderungen, kein Qualitätsurteil. GS bestätigt, dass ein geprüftes Baumuster sicherheitstechnische Anforderungen erfüllt — auch das ist keine Aussage über Verarbeitungsqualität, Lebensdauer oder Passform.
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Quellen und weiterführende Verweise
Alle rechtlichen Angaben dieser Seite wurden am Wortlaut der genannten Rechtsakte geprüft. Maßgeblich ist der veröffentlichte Text in der jeweils geltenden Fassung.
Vor der Bestellung klären, was wirklich verlangt ist
Wir prüfen, ob und welche Konformitätsanforderungen für Ihr Produkt gelten, fordern Prüfberichte zur konkret bestellten Version an, gleichen vorgelegte Bescheinigungen mit den veröffentlichten Listen ab und sorgen dafür, dass Kennzeichnung und Anleitung bereits im Werk stimmen.