Welches Prüfzeichen braucht mein Produkt wirklich?

Die Frage kommt bei fast jeder ersten Bestellung aus China, und die verbreiteten Antworten sind meist falsch herum. CE ist keine Auszeichnung und kein Qualitätssiegel, sondern eine Erklärung des Herstellers — und für die meisten Produkte gibt es dazu gar kein Zertifikat von außen. GS ist umgekehrt ein echtes Prüfzeichen einer unabhängigen Stelle, aber freiwillig, und neben einer CE-Kennzeichnung darf es unter bestimmten Voraussetzungen nicht einmal angebracht werden. Diese Seite sortiert das.

10 Min. Lesezeit · Für Onlinehändler, Amazon-Seller und Importeure · Stand: 05.09.2026

Drei Dinge, die regelmäßig verwechselt werden

Bevor es um einzelne Zeichen geht, lohnt eine Trennung, die den größten Teil der Verwirrung auflöst. Im Gespräch mit Lieferanten und in Angeboten laufen drei verschiedene Dinge unter demselben Wort „Zertifikat“.

Der häufigste IrrtumEin Dokument mit der Überschrift „CE Certificate“, das ein chinesisches Labor ausstellt, ist keine EU-Konformitätserklärung. Es ist bestenfalls ein Prüfbericht. Die Konformitätserklärung muss der Hersteller selbst ausstellen und unterschreiben — und wenn Sie unter eigener Marke verkaufen, sind Sie dieser Hersteller.
Prüfbericht, Konformitätserklärung und Prüfzeichen
Dokument oder ZeichenWer erstellt esWas es aussagt
Prüfbericht eines LaborsEin Prüflabor, im Idealfall akkreditiertEin Muster hat bestimmte Prüfungen nach bestimmten Normen bestanden
EU-KonformitätserklärungDer Hersteller, in eigener VerantwortungDer Hersteller erklärt, dass das Produkt die anwendbaren EU-Anforderungen erfüllt
CE-KennzeichnungDer Hersteller bringt sie anSichtbares Zeichen dafür, dass die Konformitätserklärung vorliegt
GS-ZeichenEine GS-Stelle erkennt es auf Antrag zuEin geprüftes Baumuster erfüllt die Anforderungen; freiwillig, mit laufender Kontrolle

CE: Pflicht, aber nicht für alles und meist ohne Dritte

Die CE-Kennzeichnung ist keine allgemeine Produktkennzeichnung. Sie gilt nur für Produkte, die unter EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften fallen, die sie vorsehen — etwa Spielzeug, elektrische Betriebsmittel, Funkanlagen, persönliche Schutzausrüstung oder Maschinen. Für ein Produkt, das unter keine solche Vorschrift fällt, ist eine CE-Kennzeichnung nicht nur überflüssig, sondern unzulässig.

Wo sie gilt, ist sie verpflichtend. Der Weg dorthin führt über eine Konformitätsbewertung, und deren Verfahren richtet sich nach der jeweiligen Vorschrift. Für einen großen Teil der Produkte sieht das anwendbare Verfahren eine interne Fertigungskontrolle vor: Der Hersteller bewertet selbst, erstellt die technischen Unterlagen, stellt die EU-Konformitätserklärung aus und bringt die Kennzeichnung an. Eine benannte Stelle wird nur dort eingeschaltet, wo die Vorschrift es ausdrücklich verlangt.

Daraus folgt die praktisch wichtigste Konsequenz für den Import aus China: Für viele Produkte existiert gar kein „CE-Zertifikat“, das man vorlegen könnte, weil das Verfahren keines vorsieht. Was existieren muss, sind die technischen Unterlagen und die vom Hersteller unterschriebene Konformitätserklärung. Wer beim Lieferanten ein Zertifikat anfordert, bekommt deshalb oft ein Dokument, das gefällig aussieht und rechtlich nichts trägt.

Was das für Eigenmarken heißtWer nach Artikel 13 Absatz 1 GPSR als Hersteller gilt, weil das Produkt seine Marke trägt, muss die Konformitätserklärung selbst ausstellen. Eine Erklärung, die auf den Namen der chinesischen Fabrik lautet, deckt Ihr Produkt dann nicht ab.

GS: freiwillig, geprüft und überprüfbar

Das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit ist im deutschen Produktsicherheitsgesetz geregelt und funktioniert anders als CE. Nach § 20 Absatz 1 ProdSG darf ein verwendungsfertiges und geeignetes Produkt mit dem GS-Zeichen versehen werden, wenn es von einer GS-Stelle auf Antrag des Herstellers oder seines Bevollmächtigten zuerkannt worden ist. Das Wort „darf“ ist der Kern: Das GS-Zeichen ist freiwillig. Kein Produkt braucht es von Rechts wegen.

Für den Import aus China ist eine Einschränkung derselben Vorschrift bedeutsam: Ist der Hersteller nicht in der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelszone ansässig oder kann er dort keine ladungsfähige Adresse angeben, muss ein Bevollmächtigter den Antrag stellen. Eine chinesische Fabrik kann das GS-Zeichen also nicht ohne einen Bevollmächtigten in EU oder EFTA erlangen.

Und es gibt eine Regel, die fast niemand kennt: Nach § 20 Absatz 2 ProdSG darf ein verwendungsfertiges Produkt, das die CE-Kennzeichnung trägt, nicht zusätzlich mit dem GS-Zeichen versehen werden, wenn die Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung mit denen für das GS-Zeichen mindestens gleichwertig sind. „CE und GS zusammen“ ist damit nicht in jedem Fall die sicherere Variante, sondern kann unzulässig sein.

Praxishinweis von China SendAnders als bei CE steckt hinter GS eine fortlaufende Überwachung: Nach § 22 Absatz 4 ProdSG muss die GS-Stelle ab Aufnahme der Produktion regelmäßige Kontrollmaßnahmen durchführen. Ein GS-Zeichen, das vor Jahren einmal erteilt wurde und seither nie kontrolliert worden ist, passt nicht zu diesem Regelungsmodell.

Wie Sie ein GS-Zeichen überprüfen

Hier liegt ein Vorteil, den kaum ein Händler nutzt. Nach § 22 Absatz 1 ProdSG hat die GS-Stelle eine Liste aller ausgestellten Bescheinigungen über die Zuerkennung des GS-Zeichens zu veröffentlichen, und zwar mit allen Daten, die zur eindeutigen Identifizierung des jeweiligen Produkts erforderlich sind. GS-Zeichen sind also öffentlich nachprüfbar.

Wenn Ihnen ein Lieferant eine GS-Bescheinigung vorlegt, können Sie in der veröffentlichten Liste der ausstellenden Stelle nachsehen, ob es sie gibt und auf welches Produkt sie sich bezieht. Der zweite Teil ist der wichtigere: Bescheinigungen beziehen sich auf ein geprüftes Baumuster, und ob das Baumuster mit dem angebotenen Artikel übereinstimmt, ist die eigentliche Frage.

Erhält eine GS-Stelle Kenntnis davon, dass ein Produkt ihr Zeichen ohne gültige Zuerkennung trägt, trifft sie nach § 22 Absatz 2 die erforderlichen Maßnahmen und unterrichtet die anderen GS-Stellen sowie die zuständige Behörde. Nach Absatz 3 stellt sie Informationen zu Missbrauchsfällen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bereit, die sie auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Was ein Marktplatz verlangt und was das Recht verlangt

Marktplätze setzen eigene Anforderungen durch, und die decken sich nicht immer mit dem Gesetz. Manches fordert ein Marktplatz, obwohl es rechtlich nicht verlangt ist; manches verlangt das Gesetz, ohne dass der Marktplatz es prüft. Beides ist für die Praxis relevant, aber es sind zwei verschiedene Ebenen.

Die GPSR gibt den Marktplätzen dabei eine eigene Rolle. Nach Artikel 22 benennen Anbieter von Online-Marktplätzen eine zentrale Kontaktstelle für die Marktüberwachungsbehörden, registrieren sich beim Safety-Gate-Portal und müssen behördlichen Anordnungen zur Entfernung von Inhalten unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang, nachkommen.

Für Sie als Händler heißt das zweierlei. Erstens: Wenn ein Marktplatz Dokumente anfordert, ist das seine Richtlinie — die Rechtspflicht, sie zu haben, bestand vorher und unabhängig davon. Zweitens: Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen, haben Sie die Marktplatzanforderungen in aller Regel ebenfalls erfüllt, weil diese daran anknüpfen. Der umgekehrte Weg — nur zu liefern, wonach der Marktplatz gerade fragt — führt regelmäßig zu Lücken.

AbgrenzungAnforderungen von Amazon an Verpackung, Etiketten und Versand sind Marktplatzrichtlinien und kein Recht. Sie ändern sich ohne Ankündigung und unterscheiden sich je Marktplatz und Kategorie. Maßgeblich ist Ihr eigenes Seller-Central-Konto — nicht Werte aus Blogbeiträgen, auch nicht aus diesem.

Selbstkontrolle vor der ersten Bestellung

Diese Liste geht die Fragen durch, die vor der Bestellung geklärt sein sollten — nicht nach der Ankunft der Ware.

  • Geklärt, ob das Produkt überhaupt unter eine Harmonisierungsvorschrift mit CE-Pflicht fällt.
  • Bei CE-Pflicht: bekannt, welches Konformitätsbewertungsverfahren die Vorschrift vorsieht.
  • Geklärt, ob eine benannte Stelle einzuschalten ist oder eine interne Fertigungskontrolle genügt.
  • Bei Eigenmarke: Konformitätserklärung lautet auf Sie, nicht auf die Fabrik.
  • Vorgelegte Prüfberichte stammen von einem akkreditierten Labor und nennen die Prüfnormen.
  • Prüfberichte beziehen sich auf die konkret bestellte Produktversion, nicht auf ein Vorgängermodell.
  • Bei angebotenem GS-Zeichen: Bescheinigung in der veröffentlichten Liste der GS-Stelle geprüft.
  • Geprüft, ob das Baumuster der Bescheinigung dem angebotenen Artikel entspricht.
  • Geprüft, ob neben CE ein GS-Zeichen überhaupt zulässig ist.
  • Technische Unterlagen liegen bei Ihnen vor, nicht nur beim Lieferanten.
  • Warnhinweise und Anleitung liegen auf Deutsch vor.
Praxishinweis von China SendDer sechste Punkt ist der teuerste. Prüfberichte werden zwischen Produktversionen weitergereicht, weil das Produkt „fast gleich“ ist. Für die Konformitätserklärung zählt aber die Version, die Sie tatsächlich verkaufen — und Änderungen an Bauteilen, Netzteil oder Material machen einen Bericht wertlos.

Häufige Fragen zu Prüfzeichen

Braucht jedes Produkt eine CE-Kennzeichnung?

Nein. Die CE-Kennzeichnung gilt nur für Produkte, die unter EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften fallen, die sie vorsehen. Für Produkte außerhalb dieses Anwendungsbereichs ist sie nicht vorgeschrieben und darf auch nicht angebracht werden.

Was ist ein „CE-Zertifikat“ aus China wert?

Meist ist es ein Prüfbericht eines Labors, kein Konformitätsnachweis. Die EU-Konformitätserklärung stellt der Hersteller in eigener Verantwortung aus. Ein Prüfbericht kann Teil der technischen Unterlagen sein — er ersetzt weder die Erklärung noch die Unterlagen insgesamt.

Ist das GS-Zeichen Pflicht?

Nein. Nach § 20 Absatz 1 ProdSG darf ein Produkt mit dem GS-Zeichen versehen werden, wenn eine GS-Stelle es auf Antrag zuerkannt hat. Es ist freiwillig. Nach § 20 Absatz 2 darf es neben einer CE-Kennzeichnung sogar nicht angebracht werden, wenn die Voraussetzungen mindestens gleichwertig sind.

Kann eine chinesische Fabrik das GS-Zeichen selbst beantragen?

Nicht ohne Weiteres. Ist der Hersteller nicht in EU oder EFTA ansässig oder kann er dort keine ladungsfähige Adresse angeben, muss nach § 20 Absatz 1 ProdSG ein Bevollmächtigter den Antrag stellen.

Wie prüfe ich, ob ein GS-Zeichen echt ist?

Nach § 22 Absatz 1 ProdSG muss die GS-Stelle eine Liste aller ausgestellten Bescheinigungen veröffentlichen, mit den Daten zur eindeutigen Identifizierung des Produkts. Dort lässt sich die vorgelegte Bescheinigung nachschlagen. Missbrauchsfälle veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Sind CE und GS Qualitätssiegel?

Nein. CE ist eine Erklärung des Herstellers zur Einhaltung rechtlicher Anforderungen, kein Qualitätsurteil. GS bestätigt, dass ein geprüftes Baumuster sicherheitstechnische Anforderungen erfüllt — auch das ist keine Aussage über Verarbeitungsqualität, Lebensdauer oder Passform.

Passende Themen

Redaktioneller HinweisDie rechtlichen Angaben auf dieser Seite wurden am Wortlaut der Verordnung (EU) 2023/988, der Verordnung (EU) 2019/1020 und des Produktsicherheitsgesetzes geprüft und sind unten belegt. Anforderungen von Amazon sind Marktplatzrichtlinien und kein Recht: Sie ändern sich ohne Ankündigung und unterscheiden sich je Marktplatz und Kategorie. Konkrete Maße, Gewichte und Etikettenformate nennt diese Seite deshalb bewusst nicht — maßgeblich ist Ihr eigenes Seller-Central-Konto. China Send erbringt keine Rechtsberatung, ist keine Zertifizierungsstelle und keine benannte Stelle.Aktualisierungen dieser Seite05.09.2026 — Ersterstellung. Rechtliche Angaben geprüft am Wortlaut der Verordnung (EU) 2023/988, der Verordnung (EU) 2019/1020 und der §§ 20 und 22 Produktsicherheitsgesetz. Nächster Prüfpunkt: Veröffentlichung weiterer Leitlinien der Kommission zur GPSR.

Quellen und weiterführende Verweise

Alle rechtlichen Angaben dieser Seite wurden am Wortlaut der genannten Rechtsakte geprüft. Maßgeblich ist der veröffentlichte Text in der jeweils geltenden Fassung.

Gesetze im Internet — § 20 Produktsicherheitsgesetz, Zuerkennung des GS-Zeichens. Regelt, dass das GS-Zeichen von einer GS-Stelle auf Antrag zuerkannt wird, dass bei Herstellern ohne Sitz in EU oder EFTA ein Bevollmächtigter den Antrag stellen muss, und dass ein CE-gekennzeichnetes verwendungsfertiges Produkt bei gleichwertigen Voraussetzungen nicht zusätzlich das GS-Zeichen tragen darf. Gesetze im Internet — § 22 Produktsicherheitsgesetz. Die GS-Stelle muss eine Liste aller ausgestellten Bescheinigungen veröffentlichen, Missbrauchsfälle der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin melden und ab Produktionsaufnahme regelmäßige Kontrollmaßnahmen durchführen. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin — Marktüberwachung und Produktsicherheit. Nach § 22 Absatz 3 Produktsicherheitsgesetz stellen GS-Stellen ihr vorliegende Informationen zu Missbrauchsfällen des GS-Zeichens bereit, die die Bundesanstalt veröffentlicht. Europäische Kommission — Informationsseite zur CE-Kennzeichnung. Erläutert, dass die CE-Kennzeichnung nur für Produkte gilt, die unter entsprechende Harmonisierungsrechtsvorschriften fallen, und dass sie vom Hersteller angebracht wird, der damit die Konformität erklärt. Europäische Kommission — „Blue Guide“ zur Umsetzung der EU-Produktvorschriften. Erläutert die Rollen von Hersteller, Bevollmächtigtem, Einführer und Händler sowie das Verhältnis von Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung. EUR-Lex — Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), deutsche Fassung. Maßgeblich unter anderem: Herstellerpflichten (Artikel 9), Einführerpflichten (Artikel 11), Herstellerstellung bei eigener Marke (Artikel 13), verantwortlicher Wirtschaftsakteur (Artikel 16), Angaben im Fernabsatzangebot (Artikel 19), Unfallmeldung (Artikel 20) und Pflichten der Online-Marktplätze (Artikel 22). Sie gilt ab dem 13. Dezember 2024.

Vor der Bestellung klären, was wirklich verlangt ist

Wir prüfen, ob und welche Konformitätsanforderungen für Ihr Produkt gelten, fordern Prüfberichte zur konkret bestellten Version an, gleichen vorgelegte Bescheinigungen mit den veröffentlichten Listen ab und sorgen dafür, dass Kennzeichnung und Anleitung bereits im Werk stimmen.