Spielzeug aus China: Was heute gilt und was 2030 kommt
Spielzeug ist die am dichtesten regulierte Konsumgüterkategorie, die ein Importeur aus China beziehen kann — und seit Ende 2025 gilt für sie eine Besonderheit: Es gibt bereits eine neue Verordnung, aber sie greift erst 2030. Wer heute bestellt, arbeitet nach der Richtlinie. Wer eine Produktlinie plant, die über 2030 hinaus laufen soll, sollte die Verordnung bereits kennen — vor allem, weil sie die Konformitätserklärung durch einen digitalen Produktpass ersetzt.
13 Min. Lesezeit · Für Importeure von Spielzeug und Kinderprodukten · Stand: 10.09.2026
Kurzantwort
Was heute giltMaßgeblich ist die Richtlinie 2009/48/EG. Spielzeuge dürfen nur bereitgestellt werden, wenn sie die wesentlichen Sicherheitsanforderungen des Artikels 10 und des Anhangs II erfüllen; Warnhinweise richten sich nach Artikel 11 und Anhang V. Die Verordnung (EU) 2025/2509 wurde am 26. November 2025 beschlossen, gilt aber erst ab dem 1. August 2030 — mit Ausnahme einiger institutioneller Artikel, die bereits seit dem 1. Januar 2026 gelten. Spielzeuge, die vor dem 1. August 2030 richtlinienkonform in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter bereitgestellt werden.
Zwei Regelwerke, ein Stichtag
Die Verordnung (EU) 2025/2509 wurde am 26. November 2025 unterzeichnet. Ihr Artikel 59 legt fest, dass sie ab dem 1. August 2030 gilt; die Artikel 28 bis 44 und 49 bis 55 gelten jedoch bereits seit dem 1. Januar 2026. Diese vorgezogenen Bestimmungen betreffen im Wesentlichen Konformitätsbewertungsstellen und Behördenzusammenarbeit, nicht die Produktanforderungen.
Artikel 56 hebt die Richtlinie 2009/48/EG mit Wirkung vom 1. August 2030 auf. Bis dahin ist sie das maßgebliche Recht — und zwar vollständig, nicht nur ergänzend.
Artikel 57 regelt den Übergang und enthält die für die Beschaffung wichtigste Aussage: Die Mitgliedstaaten dürfen die Bereitstellung von Spielzeugen nicht behindern, die konform der Richtlinie vor dem 1. August 2030 in Verkehr gebracht wurden. Bestandsware fällt also nicht aus dem Markt. Ergänzend bleiben EG-Baumusterprüfbescheinigungen, die nach Artikel 20 der Richtlinie erteilt wurden, bis zum 1. Februar 2031 gültig, sofern sie nicht vorher ablaufen.
| Datum | Was geschieht | Fundstelle |
|---|---|---|
| 1. Januar 2026 | Die Artikel 28 bis 44 und 49 bis 55 der Verordnung gelten bereits | Artikel 59 |
| 1. August 2028 | Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission ihre Sanktionsvorschriften mit | Sanktionsartikel |
| 1. August 2030 | Die Verordnung gilt vollständig; die Richtlinie wird aufgehoben | Artikel 56 und 59 |
| 1. Februar 2031 | EG-Baumusterprüfbescheinigungen nach der Richtlinie verlieren ihre Gültigkeit, sofern nicht vorher abgelaufen | Artikel 57 Absatz 3 |
| 1. November 2033 | Erste Bewertung der Verordnung durch die Kommission | Artikel 58 |
Die wesentlichen Sicherheitsanforderungen heute
Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie verpflichtet dazu, nur solche Spielzeuge bereitzustellen, die die allgemeinen Sicherheitsanforderungen des Absatzes 2 und die besonderen Sicherheitsanforderungen des Anhangs II erfüllen.
Absatz 2 enthält eine Formulierung, die in der Beschaffung häufig unterschätzt wird: Spielzeuge, einschließlich der darin enthaltenen chemischen Stoffe, dürfen bei bestimmungsgemäßem oder vorhersehbarem Gebrauch und unter Berücksichtigung des Verhaltens von Kindern die Sicherheit oder Gesundheit nicht gefährden. Maßgeblich ist damit nicht, wie das Spielzeug benutzt werden soll, sondern wie Kinder es tatsächlich benutzen — einschließlich Zerlegen, In-den-Mund-Nehmen und Zweckentfremden.
Ausdrücklich hervorgehoben werden Spielzeuge für Kinder unter 36 Monaten. Für diese Altersgruppe sind die Anforderungen strenger, und die Abgrenzung entscheidet über den gesamten Prüfumfang.
Artikel 13 regelt die Konformitätsvermutung: Bei Spielzeugen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt veröffentlicht sind, wird die Konformität mit den davon abgedeckten Anforderungen vermutet. Eine Norm ohne diese Listung löst die Vermutung nicht aus.
Warnhinweise: Wortlaut, Ort und Sprache
Artikel 11 regelt die Warnhinweise und ist strenger, als er auf den ersten Blick wirkt. Nach Absatz 1 sind Benutzereinschränkungen gemäß Anhang V Teil A anzugeben, soweit für den sicheren Gebrauch angemessen. Für die Spielzeugkategorien des Anhangs V Teil B sind die dort wiedergegebenen Warnhinweise zu verwenden — und die Warnhinweise der Nummern 2 bis 10 sind im dortigen Wortlaut zu verwenden.
Das bedeutet: Bei diesen Kategorien ist der Text vorgegeben. Eine sinngemäße Übersetzung oder eine freundlichere Formulierung erfüllt die Anforderung nicht.
Ebenfalls in Absatz 1: Ein Spielzeug darf nicht mit einem der spezifischen Warnhinweise versehen werden, wenn dieser dem bestimmungsgemäßen Gebrauch aufgrund der Funktionen, Abmessungen und Eigenschaften widerspricht. Vorsorgliche Warnhinweise sind also nicht zulässig — der häufige Reflex, sicherheitshalber alles draufzuschreiben, geht hier fehl.
Absatz 2 verlangt, dass die Warnhinweise deutlich sichtbar, leicht lesbar, verständlich und zutreffend auf dem Spielzeug, einem fest angebrachten Etikett oder auf der Verpackung angebracht werden, falls erforderlich auch in der Gebrauchsanweisung. Nach Absatz 3 kann ein Mitgliedstaat festlegen, dass Warnhinweise und Sicherheitshinweise in einer von ihm bestimmten, für Verbraucher leicht verständlichen Sprache abzufassen sind.
Der bekannteste Fall steht in Anhang V Teil B Nummer 1: Spielzeug, das für Kinder unter 36 Monaten gefährlich sein könnte, muss einen Warnhinweis tragen — beispielsweise „Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet." oder „Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet." oder eine entsprechende Abbildung. Dieser Warnhinweis ist um einen kurzen Hinweis auf die besonderen Gefahren zu ergänzen, der auch aus der Gebrauchsanweisung hervorgehen kann.
Was sich mit der Verordnung ändert
Die Verordnung führt mehrere strukturelle Änderungen ein. Drei davon wirken unmittelbar in die Beschaffung.
Erstens der digitale Produktpass. Nach Artikel 19 Absatz 1 stellen die Hersteller vor dem Inverkehrbringen eines Spielzeugs einen digitalen Produktpass aus. Er bezieht sich nach Absatz 2 auf ein bestimmtes Spielzeugmodell und enthält die Erklärung, dass die Konformität mit den Anforderungen der Verordnung und insbesondere mit den wesentlichen Sicherheitsanforderungen nachgewiesen wurde. Nach der Begründung der Verordnung soll der digitale Produktpass die EU-Konformitätserklärung ersetzen.
Zweitens die Online-Marktplätze. Die Verordnung legt Anforderungen fest, die Anbieter von Online-Marktplätzen erfüllen müssen, abgestimmt auf den horizontalen Rahmen der Verordnungen über digitale Dienste und über die allgemeine Produktsicherheit. Für Händler heißt das: Der Marktplatz wird eigene Prüfpflichten haben und entsprechend nachfragen.
Drittens der Stoffbereich. Die Verordnung erweitert den Kreis der beschränkten Stoffe über die bisherigen Beschränkungen hinaus. Welche Stoffe im Einzelnen betroffen sind, ergibt sich aus den Anhängen der Verordnung; diese Seite gibt sie bewusst nicht wieder, weil sie umfangreich sind und fortgeschrieben werden.
Was das Werk in China liefern muss
Der folgende Umfang gilt für die heute maßgebliche Richtlinie. Die Spalte „Red Flag" nennt jeweils den Befund, bei dem nachgefasst werden sollte, bevor produziert wird.
| Unterlage | Warum sie gebraucht wird | Red Flag |
|---|---|---|
| Prüfberichte nach den harmonisierten Normen, mit Normnummer und Ausgabejahr | Grundlage der Konformitätsvermutung nach Artikel 13 | Normnummer ohne Jahr; Bericht bezieht sich auf ein anderes Modell |
| Begründete Altersangabe | Bestimmt Prüfumfang und Warnhinweise | Altersangabe wurde nachträglich geändert, ohne den Prüfumfang anzupassen |
| Chemische Prüfberichte je Bauteil und je Farbstellung | Die Beschränkungen wirken auf Materialebene, nicht auf Produktebene | Ein Wert für das gesamte Spielzeug; nur eine Farbe geprüft |
| Bewertung verschluckbarer Kleinteile, soweit einschlägig | Zentrale Gefährdung bei Kindern unter 36 Monaten | Bewertung fehlt bei Produkten mit abtrennbaren Teilen |
| Vollständige Stückliste mit Materialangabe je Teil | Voraussetzung für jede belastbare Stoffbewertung | Sammelpositionen ohne Materialangabe |
| Artwork mit Warnhinweisen und CE-Kennzeichnung vor dem Druck | Wortlaut und Platzierung sind vorgeschrieben | Freigabe erst mit der Serie; ergänzender Gefahrenhinweis fehlt |
| Technische Unterlagen mit Index | Müssen für die Marktüberwachung verfügbar sein | Nur Prüfberichte, keine strukturierten Unterlagen |
| EU-Konformitätserklärung, die die Richtlinie nennt | Kerndokument bis zum 1. August 2030 | Erklärung lautet auf das Werk, obwohl Sie unter eigener Marke verkaufen |
| Bei benannter Stelle: EG-Baumusterprüfbescheinigung mit Kennnummer | Nur wo das Verfahren es vorsieht | Kennnummer ohne Eintrag in der amtlichen Datenbank |
Anfragetext für den Lieferanten
Der Text verlangt ausdrücklich Berichte je Bauteil und je Farbstellung. Das ist der Punkt, an dem sich verwertbare von unbrauchbaren Unterlagen trennen — ein Bericht für die blaue Ausführung sagt nichts über die rote.
Subject: EU toy safety - documents required before order confirmation
For the exact model we are ordering, please provide:
1. Test reports against the harmonised standards for toys, stating the
standard number AND the edition year for each part tested
2. The intended age group, and the reasoning behind it
3. If the toy is not intended for children under 36 months: confirmation that
the required warning will be applied, and where
4. Draft artwork showing all warnings and the CE marking, before printing
5. Chemical test reports covering the substances restricted for toys,
per component and per colourway - not one figure for the whole toy
6. Small parts / choking hazard assessment where applicable
7. Full bill of materials with the material of each part
8. Technical documentation index
9. EU Declaration of Conformity naming Directive 2009/48/EC
10. If a notified body was involved: EC type-examination certificate and the
body's four-digit number
11. Written commitment to inform us before any change of material, colourant,
component, sub-supplier or production site
Please note: reports must name the exact model and the exact colourway we
order. A report for a similar item or another colour cannot be used.
主题:欧盟玩具安全 — 确认订单前需要的资料 请针对我方所下单的准确型号提供: 1. 依据玩具协调标准出具的检测报告,每一部分须注明 标准编号「及」版本年份 2. 目标年龄组,以及判定依据 3. 若玩具不适用于 36 个月以下儿童:确认将标注所需警告语及其位置 4. 印刷前提供含全部警告语与 CE 标志的稿件 5. 玩具限制物质的化学检测报告,须「按部件、按颜色」出具, 不接受整只玩具一个数值 6. 如适用:小零件/窒息风险评估 7. 完整物料清单,注明每个部件的材质 8. 技术文件目录 9. 引用指令 2009/48/EC 的欧盟符合性声明 10. 若涉及公告机构:EC 型式检验证书及该机构四位识别号 11. 书面承诺:材料、着色剂、元器件、分供方或生产地点变更前通知我方 请注意:报告必须对应我们下单的准确型号「和准确颜色」。 相似产品或其他颜色的报告不能使用。
Selbstkontrolle vor der Serienfreigabe
Diese Liste geht die Punkte durch, an denen Spielzeugprojekte in der Praxis auflaufen.
- Altersangabe festgelegt und begründet, nicht nach Marketingwunsch gewählt.
- Bei Zielgruppe unter 36 Monaten: strengerer Prüfumfang eingeplant.
- Prüfberichte nennen Normnummer und Ausgabejahr.
- Die genannten Normen sind im Amtsblatt gelistet.
- Chemische Prüfung je Bauteil und je Farbstellung, nicht als Sammelwert.
- Verschluckbare Kleinteile bewertet, soweit abtrennbare Teile vorhanden sind.
- Warnhinweise im vorgeschriebenen Wortlaut, nicht sinngemäß übersetzt.
- Ergänzender Hinweis auf die besonderen Gefahren vorhanden.
- Keine vorsorglichen Warnhinweise, die dem bestimmungsgemäßen Gebrauch widersprechen.
- Warnhinweise auf Deutsch und an zulässiger Stelle platziert.
- Artwork vor dem Druck freigegeben, nicht mit der Serie.
- Anzeigepflicht für Wechsel von Material, Farbmittel, Bauteil oder Werk vereinbart.
Häufige Fragen zur Spielzeugsicherheit
Gilt die neue Spielzeugverordnung schon?
Nur teilweise. Nach Artikel 59 gilt die Verordnung (EU) 2025/2509 ab dem 1. August 2030; die Artikel 28 bis 44 und 49 bis 55 gelten bereits seit dem 1. Januar 2026. Für Produktanforderungen ist bis zum 1. August 2030 die Richtlinie 2009/48/EG maßgeblich.
Was passiert mit Ware, die vor 2030 in Verkehr gebracht wurde?
Nach Artikel 57 Absatz 1 dürfen die Mitgliedstaaten die Bereitstellung von Spielzeugen nicht behindern, die konform der Richtlinie vor dem 1. August 2030 in Verkehr gebracht wurden. Bestandsware fällt also nicht aus dem Markt.
Wie lange gelten meine Baumusterprüfbescheinigungen?
EG-Baumusterprüfbescheinigungen, die nach Artikel 20 der Richtlinie erteilt wurden, bleiben nach Artikel 57 Absatz 3 der Verordnung bis zum 1. Februar 2031 gültig, sofern sie nicht vorher ablaufen.
Muss ich den Warnhinweis wörtlich übernehmen?
Für die Kategorien des Anhangs V Teil B ja: Die Warnhinweise der Nummern 2 bis 10 sind im dort wiedergegebenen Wortlaut zu verwenden. Eine sinngemäße Formulierung erfüllt die Anforderung nicht.
Darf ich vorsorglich zusätzliche Warnhinweise aufdrucken?
Nein. Nach Artikel 11 Absatz 1 darf ein Spielzeug nicht mit einem der spezifischen Warnhinweise versehen werden, wenn dieser dem bestimmungsgemäßen Gebrauch aufgrund der Funktionen, Abmessungen und Eigenschaften widerspricht.
Reicht ein Prüfbericht für eine ähnliche Ausführung?
Nein. Der Bericht muss sich auf das bestellte Modell beziehen, und bei chemischen Prüfungen auch auf die konkrete Farbstellung — Farbmittel unterscheiden sich in ihrer Zusammensetzung.
Was ist der digitale Produktpass für Spielzeug?
Nach Artikel 19 der Verordnung stellen Hersteller vor dem Inverkehrbringen einen digitalen Produktpass aus, der sich auf ein bestimmtes Spielzeugmodell bezieht und die Erklärung der nachgewiesenen Konformität enthält. Nach der Begründung der Verordnung soll er die EU-Konformitätserklärung ersetzen. Er gilt ab dem 1. August 2030.
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Offizielle Quellen
Die Angaben zur Richtlinie wurden an der konsolidierten Fassung vom 29.08.2026 geprüft, die Angaben zur Verordnung am Verordnungstext. Die Anhänge und die Inhalte der harmonisierten Normen werden hier nicht wiedergegeben.
Prüfumfang vor der Musterfreigabe festlegen
Wir legen mit Ihnen die Altersangabe und den daraus folgenden Prüfumfang fest, fordern chemische Berichte je Bauteil und je Farbstellung an, prüfen Warnhinweise und Artwork vor dem Druck und verankern die Anzeigepflicht für Farbmittel- und Materialwechsel — der häufigste Grund, warum ein vorhandener Bericht später nicht mehr passt.