GPSR beim Import aus China: Was gilt, für wen und ab wann

Die Verordnung (EU) 2023/988 gilt seit dem 13. Dezember 2024 und wird im deutschen Handel meist mit einem Satz zusammengefasst: „Sie gilt für alle Verbraucherprodukte." Das ist die Kurzfassung einer gestuften Regelung. Für Produkte, die bereits unter eine sektorale EU-Vorschrift fallen, sind ganze Kapitel der GPSR ausdrücklich ausgenommen — für Möbel, Textilien oder Haushaltswaren ohne Elektrik gilt sie dagegen in vollem Umfang. Diese Seite ordnet ein, welcher Teil Sie trifft, und übersetzt die Pflichten in Beschaffungsschritte.

14 Min. Lesezeit · Für Importeure, Eigenmarken und Onlinehandel · Stand: 09.09.2026

Kurzantwort

Was heute giltDie GPSR ist seit dem 13. Dezember 2024 anwendbar und hat die alte Produktsicherheitsrichtlinie abgelöst. Sie ist ein Auffangregime: Wo eine sektorale Unionsvorschrift dasselbe Sicherheitsziel verfolgt, tritt die GPSR insoweit zurück. Wer aus China importiert, ist in aller Regel Einführer — und wer unter eigener Marke verkauft, gilt als Hersteller mit deutlich weiter reichenden Pflichten. Die zentralen operativen Punkte sind eine interne Risikoanalyse, technische Unterlagen mit zehnjähriger Aufbewahrung, ein Identifizierungselement am Produkt und vollständige Kontaktangaben auf Produkt, Verpackung und im Online-Angebot.

Stand: 9. September 2026RechtsaktVerordnung (EU) 2023/988 (GPSR)Anwendbar seit13. Dezember 2024Abgelöste RechtsakteRichtlinien 2001/95/EG und 87/357/EWG, aufgehoben zum 13.12.2024Betroffene UnternehmenHersteller, Einführer, Händler, Fulfilment-Dienstleister, Online-MarktplätzeBetroffene ProdukteVerbraucherprodukte, auch gebraucht, repariert und wiederaufgearbeitetNächster sinnvoller PrüfpunktDurchführungsrechtsakte nach Artikel 7 Absatz 2 zu spezifischen Sicherheitsanforderungen

Was die GPSR regelt — und wo sie gerade nicht gilt

Artikel 2 Absatz 1 formuliert eine Nachrangregel: Die Verordnung gilt für Produkte nur insoweit, als es im Unionsrecht keine spezifischen Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte gibt, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird. Sind spezifische Sicherheitsanforderungen festgelegt, gilt die GPSR nur für diejenigen Aspekte und Risiken, die nicht unter diese Anforderungen fallen.

Für Produkte, die Harmonisierungsrechtsvorschriften unterliegen, wird das noch konkreter. Sie sind von Kapitel II ausgenommen, soweit es um Risiken geht, die die betreffende Harmonisierungsvorschrift regelt — und darüber hinaus von Kapitel III Abschnitt 1, den Kapiteln V und VII sowie den Kapiteln IX bis XI. Ein CE-pflichtiges Spielzeug wird also nicht zusätzlich vollständig nach GPSR behandelt; die GPSR schließt nur die Lücken, die die Spielzeugvorschrift offen lässt.

Praktisch heißt das: Die Frage lautet nicht „GPSR oder sektorale Vorschrift", sondern „welche Vorschrift deckt welches Risiko ab". Für ein Möbelstück ohne Elektrik gibt es keine sektorale Sicherheitsvorschrift — hier trägt die GPSR die volle Last. Für ein Netzteil trägt die Niederspannungsrichtlinie die elektrischen Risiken, und die GPSR bleibt für alles daneben zuständig.

Der häufigste Irrtum„Die GPSR gilt für alles." Sie gilt für vieles, aber gestuft. Wer bei einem CE-pflichtigen Produkt die GPSR-Pflichten vollständig zusätzlich abarbeitet, erzeugt Aufwand, den Artikel 2 Absatz 1 gerade nicht verlangt. Wer umgekehrt annimmt, mit der CE-Konformität sei die GPSR vollständig erledigt, übersieht die nicht abgedeckten Risiken.

Vollständig ausgenommen

Artikel 2 Absatz 2 nimmt einige Produktgruppen ganz aus dem Anwendungsbereich: Human- und Tierarzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere sowie genetisch veränderte Organismen in geschlossenen Systemen, tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, Pflanzenschutzmittel, bestimmte von Dienstleistern bediente Beförderungsmittel, Luftfahrzeuge nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/1139 — und Antiquitäten.

Wichtiger für den Handel ist Absatz 3: Die GPSR gilt ausdrücklich für neue, gebrauchte, reparierte und wiederaufgearbeitete Produkte. Wer B-Ware, Retouren oder Refurbished-Geräte in Verkehr bringt, ist damit ebenso erfasst wie beim Neuprodukt. Ausgenommen sind nur Produkte, die vor ihrer Verwendung erst repariert oder wiederaufgearbeitet werden müssen — und das auch nur, wenn sie als solche in Verkehr gebracht und eindeutig als solche gekennzeichnet sind.

Gesetzliche RegelDie Ausnahme für reparaturbedürftige Ware hängt an der Kennzeichnung. Ein als „defekt, Bastlerware" deutlich ausgewiesenes Gerät fällt heraus; dasselbe Gerät ohne diesen Hinweis nicht.

Bin ich betroffen?

Die folgenden drei Fragen bilden Artikel 2 ab und zeigen, in welchem Umfang die Verordnung Ihr Produkt trifft.

1. Um was für ein Produkt geht es?
2. Gibt es für das Produkt eine sektorale EU-Vorschrift?
3. In welchem Zustand kommt die Ware auf den Markt?

Einordnung nach Artikel 2

  • Beantworten Sie die drei Fragen, um eine erste Einordnung zu sehen.
Erste Orientierung, keine abschließende rechtliche Konformitätsbewertung. Maßgeblich sind der Verordnungstext und die für Ihr Produkt einschlägigen sektoralen Vorschriften.

Ihre Rolle in einem Satz

Die GPSR verteilt Pflichten nach Rollen, nicht nach Unternehmensgröße. Welche Rolle Sie haben, entscheidet sich an zwei Fragen: Wer bringt die Ware in die EU, und wessen Name steht auf dem Produkt?

Praxishinweis von China SendDie Rollen schließen einander nicht aus. Wer direkt aus China importiert und unter eigener Marke verkauft, ist zugleich Einführer im tatsächlichen Sinne und Hersteller im Rechtssinne — und schuldet dann den vollen Pflichtenkatalog des Artikels 9.
Rollen und ihre Kernpflichten
RolleWann Sie das sindKernpflichtVertiefung
HerstellerSie fertigen selbst — oder Sie bringen ein Produkt unter Ihrem Namen oder Ihrer Marke in Verkehr (Artikel 13 Absatz 1)Artikel 9: Risikoanalyse, technische Unterlagen, Kennzeichnung, SerienkonformitätEigene Seite zur Eigenmarke
EinführerSie bringen Ware aus einem Drittland erstmals in der Union in VerkehrArtikel 11: prüfen, ob der Hersteller Artikel 9 Absätze 2, 5 und 6 erfüllt hat; eigene Kontaktdaten anbringen—
HändlerSie stellen bereits in der Union befindliche Ware bereitArtikel 12: sich vergewissern, dass Hersteller- und Einführerangaben vorhanden sind—
Verantwortlicher WirtschaftsakteurArtikel 16 verlangt, dass es ihn gibt; wer es sein kann, steht in der MarktüberwachungsverordnungUnterlagen bereithalten, mit Behörden kooperieren, regelmäßig überprüfenEigene Seite zur verantwortlichen Person

Das Sicherheitsgebot und die Bewertungsaspekte

Artikel 5 ist kurz: Wirtschaftsakteure dürfen nur sichere Produkte in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen. Was „sicher" bedeutet, konkretisiert Artikel 6 über eine Liste von Aspekten, die bei der Bewertung zu berücksichtigen sind. Diese Liste ist die brauchbarste Arbeitsgrundlage der ganzen Verordnung, weil sie sich direkt in eine Prüfstruktur übersetzen lässt.

KonformitätsvermutungNach Artikel 7 Absatz 1 wird die Konformität mit dem Sicherheitsgebot vermutet, wenn das Produkt anwendbaren europäischen Normen entspricht, deren Fundstellen nach Artikel 10 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 im Amtsblatt veröffentlicht sind. Eine Norm, die nicht im Amtsblatt gelistet ist, löst diese Vermutung nicht aus — sie kann fachlich trotzdem sinnvoll sein.
Bewertungsaspekte nach Artikel 6 Absatz 1
AspektWas das in der Beschaffung bedeutet
Eigenschaften, Gestaltung, technische Merkmale, Zusammensetzung, Verpackung, Anweisungen für Zusammenbau, Installation, Verwendung und WartungDie Spezifikation muss den Zusammenbau und die Wartung mit abdecken, nicht nur das fertige Teil
Einwirkung auf andere Produkte bei vernünftigerweise vorhersehbarer gemeinsamer VerwendungZubehör und Kombinationen mitdenken — etwa Ladegerät und Gerät
Einwirkung anderer Produkte auf das Produkt, einschließlich nicht eingebetteter GegenständeFremdzubehör, das die Funktion verändert, gehört in die Betrachtung
Aufmachung, Etikettierung, Alterskennzeichnung, Warnhinweise, Anweisungen zur sicheren Verwendung und EntsorgungArtwork ist Teil der Sicherheit, nicht nur Marketing
Verbraucherkategorien, insbesondere schutzbedürftige Verbraucher wie Kinder, ältere Menschen und Menschen mit BehinderungenDie Zielgruppe verschärft oder entschärft die Anforderungen
Erscheinungsbild, wenn es zu einer anderen als der vorgesehenen Verwendung verleiten kannDer klassische Fall: Produkte, die wie Lebensmittel aussehen

Risikoanalyse und technische Unterlagen

Artikel 9 Absatz 2 verlangt vom Hersteller vor dem Inverkehrbringen zweierlei: eine interne Risikoanalyse und technische Unterlagen. Der Mindestinhalt der Unterlagen ist überschaubar — eine allgemeine Beschreibung des Produkts und seiner für die Bewertung der Sicherheit relevanten wesentlichen Eigenschaften.

Die weitergehenden Bestandteile stehen unter einem Verhältnismäßigkeitsvorbehalt. Nur „sofern dies angesichts der möglicherweise mit dem Produkt verbundenen Risiken angemessen ist" und „soweit anwendbar" kommen hinzu: eine Analyse der Risiken und der gewählten Lösungen einschließlich der Ergebnisse durchgeführter Tests sowie eine Aufstellung der angewandten europäischen Normen und sonstigen Elemente. Wurden Normen nur teilweise angewandt, ist anzugeben, welche Teile.

Das ist ein wichtiger Unterschied zu der im Markt verbreiteten Darstellung, jedes Produkt brauche ein vollständiges technisches Dossier mit Laborberichten. Die Verordnung verlangt Angemessenheit, nicht Vollständigkeit um ihrer selbst willen. Bei einem Holzbrett fällt die Analyse kurz aus; bei einem Kinderspielzeug mit Kleinteilen und einem Akku fällt sie umfangreich aus.

Zwei Pflichten daneben werden oft übersehen. Nach Artikel 9 Absatz 3 sind die Unterlagen aktuell zu halten und zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen des Produkts für die Marktüberwachungsbehörden bereitzuhalten. Und nach Absatz 4 muss der Hersteller durch geeignete Verfahren sicherstellen, dass bei Serienfertigung die Konformität dauerhaft gewährleistet bleibt — eine Einmalprüfung am Muster genügt dafür nicht.

Zehn Jahre, nicht zehn MonateDie Aufbewahrungsfrist des Artikels 9 Absatz 3 läuft ab dem Inverkehrbringen und übersteht das Ende der Lieferbeziehung. Wer die Unterlagen ausschließlich beim chinesischen Lieferanten liegen hat, verliert sie faktisch mit dem Lieferantenwechsel. Sie gehören in Ihre eigene Ablage.

Was wo stehen muss

Die Kennzeichnungspflichten verteilen sich auf mehrere Artikel und mehrere Orte. Die folgende Übersicht führt sie zusammen. Sie beantwortet die Frage, die in der Beschaffung tatsächlich gestellt wird: Was muss auf das Produkt, was auf die Verpackung, was in die Begleitunterlage und was ins Online-Angebot?

Ausnahme bei den AnweisungenArtikel 9 Absatz 7 verlangt Anweisungen und Sicherheitsinformationen in der vom Mitgliedstaat festgelegten Sprache — aber ausdrücklich nicht, wenn das Produkt auch ohne solche Anweisungen sicher und wie vorgesehen verwendet werden kann. Für einen Kleiderbügel gilt die Pflicht nicht; für eine Heizdecke sehr wohl.
Kennzeichnungsmatrix nach GPSR
AngabeRechtsgrundlageProduktVerpackung oder BegleitunterlageOnline-Angebot
Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder anderes IdentifizierungselementArtikel 9 Absatz 5jaersatzweise, wenn am Produkt nicht möglichals Produktidentifikator
Herstellername, Postanschrift, E-Mail-AdresseArtikel 9 Absatz 6jaersatzweise, wenn am Produkt nicht möglichja, Artikel 19 Buchstabe a
Name, Anschrift und E-Mail des EinführersArtikel 11 Absatz 3jaersatzweise, wenn am Produkt nicht möglich—
Verantwortlicher Wirtschaftsakteur, wenn der Hersteller nicht in der Union sitztArtikel 16 Absatz 3, Artikel 19 Buchstabe bjaalternativ zulässigja
Anweisungen und Sicherheitsinformationen in der Sprache des MitgliedstaatsArtikel 9 Absatz 7—jaWarnhinweise nach Artikel 19 Buchstabe d
Abbildung des ProduktsArtikel 19 Buchstabe c——ja

Was der chinesische Hersteller liefern muss

Die folgende Aufstellung übersetzt die Pflichten in konkrete Unterlagen. Die Spalte „Red Flag" nennt jeweils den Befund, bei dem nachgefasst werden sollte, bevor produziert wird.

Unterlagenpaket vom Lieferanten
UnterlageWer erstellt sieWann nötigRed Flag
Firmierung und ladungsfähige Anschrift des ProduzentenLieferantVor der ersten BestellungNur Handelsname ohne Rechtsträger; Adresse einer Handelsgesellschaft statt des Werks
Produktbeschreibung mit sicherheitsrelevanten EigenschaftenLieferant, von Ihnen geprüftVor MusterfreigabeMarketingtext statt technischer Beschreibung
Risikobetrachtung oder GefährdungsanalyseHersteller im Rechtssinne — bei Eigenmarke also SieVor SerienstartNur ein Prüfbericht ohne jede Gefährdungsbetrachtung
Aufstellung angewandter Normen mit AusgabejahrLieferantVor MusterfreigabeNormnummer ohne Jahr; zurückgezogene Ausgabe
Prüfberichte zur konkreten ModellnummerLaborVor SerienstartBericht nennt ein anderes Modell oder eine Vorgängerversion
Stückliste der Teile mit NutzerkontaktLieferantVor SerienstartSammelposten ohne Materialangabe
Konzept für Typen-, Chargen- oder SeriennummerGemeinsamVor ArtworkfreigabeKeine Chargenbildung — eine betroffene Serie wäre nicht eingrenzbar
Artwork für Produkt, Verpackung und BeipackzettelLieferant, von Ihnen freigegebenVor DruckfreigabeFreigabe erst mit der Serie; Pflichtangaben fehlen oder werden überklebt
Anweisungen und SicherheitsinformationenHersteller im RechtssinneVor SerienstartNur englisch; maschinelle Übersetzung ohne Prüfung

Anfragetext für den Lieferanten

Die folgenden Texte lassen sich unverändert an das Werk schicken. Die chinesische Fassung ist inhaltsgleich, damit in der Fertigung dasselbe verstanden wird wie im Einkauf.

Lieferantenanfrage — Englisch
Subject: EU General Product Safety Regulation (EU) 2023/988 - documents required before order confirmation

Please provide the following for the exact article we are ordering:

1. Manufacturer legal name, full factory address and contact e-mail
2. Exact product model / item number as it will be produced
3. General description of the product and its safety-relevant characteristics
4. Internal risk analysis, or the hazard assessment you performed
5. List of European standards applied, including the year of the edition
6. Test reports referencing the exact model above (not a similar model)
7. Bill of materials for all parts in contact with the user
8. Proposed type, batch or serial number scheme for product identification
9. Draft of product marking, packaging print and any accompanying leaflet
10. Instructions and safety information, so we can arrange the German version
11. Written confirmation that you will notify us before any change to material,
    component, tooling, sub-supplier or production site

Please note: documents must refer to the model we order. Reports for a previous
version or a similar item cannot be used.
Lieferantenanfrage — Chinesisch
主题:欧盟通用产品安全法规 (EU) 2023/988 — 下单前需要提供的资料

请针对我们实际下单的型号提供以下资料:

1. 制造商法定名称、工厂完整地址、联系邮箱
2. 实际生产的准确型号/货号
3. 产品总体描述及与安全相关的主要特性
4. 内部风险分析,或贵司已做的危害评估
5. 所采用的欧洲标准清单,请注明标准年份版本
6. 对应上述准确型号的检测报告(不接受相近型号的报告)
7. 所有与使用者接触部件的物料清单(BOM)
8. 拟采用的型号/批次/序列号编码方案,用于产品识别
9. 产品本体标识、包装印刷及随附说明页的稿件
10. 使用说明与安全信息,以便我方安排德语版本
11. 书面确认:材料、元器件、模具、分供方或生产地点发生变更前会通知我方

请注意:资料必须对应我们下单的型号。旧版本或相似型号的报告不能使用。

Wenn etwas passiert: Meldung, Rückruf, Sicherheitswarnung

Für Unfälle regelt Artikel 20 den Meldeweg über das Safety Business Gateway; die Meldepflicht trifft den Hersteller, Einführer und Händler unterrichten ihn unverzüglich. Wer eine Eigenmarke führt, ist selbst der Meldepflichtige.

Der zweite Fall ist der Rückruf. Nach Artikel 35 Absatz 1 müssen im Fall eines Produktsicherheitsrückrufs oder einer Sicherheitswarnung alle betroffenen Verbraucher, die ermittelt werden können, direkt und unverzüglich unterrichtet werden. Das ist eine operative Anforderung mit Vorlaufzeit: Sie setzt voraus, dass Sie überhaupt wissen, wer gekauft hat, und dass sich die betroffene Charge eingrenzen lässt.

Daraus folgt die praktisch wichtigste Vorbereitung: ein Chargenkonzept, das aus einer Reklamation heraus rückwärts auflösbar ist, und ein geklärter Weg zu den Käuferdaten. Wer ausschließlich über Marktplätze verkauft, sollte vorab wissen, wie er im Ernstfall an die Käufer herankommt.

Praxishinweis von China SendSafety Gate und Safety Business Gateway werden häufig verwechselt. Das Safety Gate ist das öffentliche Schnellwarnsystem, in dem Behörden Meldungen veröffentlichen. Das Safety Business Gateway ist der Eingang, über den Unternehmen ihre eigenen Meldungen abgeben. Für Sie ist zunächst nur der zweite relevant.

Compliance-Gates im Beschaffungsprozess

Die Pflichten der GPSR verteilen sich über den gesamten Beschaffungsablauf. Wer sie erst vor der Verschiffung abarbeitet, hat die günstigen Korrekturpunkte bereits verpasst.

  • RFQ: Zielmarkt, Zielgruppe und anzuwendende Normen mit Ausgabejahr benannt.
  • RFQ: Angabe verlangt, welche sektorale Vorschrift der Lieferant für einschlägig hält.
  • Lieferantenqualifizierung: Firmierung und ladungsfähige Anschrift des Produzenten erfasst.
  • Muster: Risikobetrachtung begonnen, bevor das Artwork entsteht.
  • Muster: Prüfumfang festgelegt und mit der Risikobetrachtung begründet.
  • Artwork: Pflichtangaben nach Artikel 9 Absätze 5 bis 7 und Artikel 11 Absatz 3 platziert.
  • Artwork: deutschsprachige Anweisungen und Warnhinweise vor dem Druck freigegeben.
  • Bestellung: Anzeigepflicht bei Änderungen an Material, Bauteil, Werkzeug oder Fertigungsort vereinbart.
  • Serie: Verfahren zur Serienkonformität nach Artikel 9 Absatz 4 mit dem Werk abgestimmt.
  • Vor Versand: Kennzeichnung als eigener Prüfpunkt der Warenprüfung geführt.
  • Nach Import: technische Unterlagen vollständig in eigener Ablage, Aufbewahrung zehn Jahre.
  • Laufend: Reklamationen so erfasst, dass wiederkehrende Fehlerbilder erkennbar werden.

Stop-Ship-Kriterien

Die folgenden Befunde sollten die Freigabe der Verschiffung anhalten, weil sie sich nach dem Import nur noch teuer korrigieren lassen — und weil ein Teil davon nach der Marktüberwachungsverordnung unmittelbar zur Aussetzung der Zollabfertigung führen kann.

Verschiffung anhalten beiPrüfbericht nennt ein anderes Modell als die Bestellung · Normangabe ohne Ausgabejahr oder mit zurückgezogener Ausgabe · Firmierung im Bericht weicht vom tatsächlichen Werk ab · Pflichtangaben fehlen auf Produkt und Verpackung · Warnhinweise fehlen auf Deutsch · kein Identifizierungselement nach Artikel 9 Absatz 5 · Bauteil oder Material wurde geändert, ohne dass die Unterlagen nachgezogen wurden · CE-Zeichen angebracht, obwohl keine Konformitätserklärung vorliegt

Häufige Fragen zur GPSR

Gilt die GPSR auch für Produkte mit CE-Kennzeichnung?

Teilweise. Nach Artikel 2 Absatz 1 gilt sie nur für Aspekte und Risiken, die die sektorale Vorschrift nicht erfasst. Produkte unter Harmonisierungsrechtsvorschriften sind zudem von Kapitel II — soweit die dort geregelten Risiken betroffen sind — sowie von Kapitel III Abschnitt 1 und den Kapiteln V, VII und IX bis XI ausgenommen.

Brauche ich für jedes Produkt einen Laborbericht?

Nein. Artikel 9 Absatz 2 verlangt als Mindestinhalt eine allgemeine Beschreibung des Produkts und seiner sicherheitsrelevanten Eigenschaften. Testergebnisse und die Aufstellung angewandter Normen kommen hinzu, sofern das angesichts der Risiken angemessen und anwendbar ist. Der Umfang richtet sich also nach dem Risiko, nicht nach einer pauschalen Regel.

Wie lange muss ich die Unterlagen aufbewahren?

Nach Artikel 9 Absatz 3 zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen des Produkts. Die Unterlagen sind aktuell zu halten und den Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

Gilt die GPSR für gebrauchte Ware und Retouren?

Ja. Artikel 2 Absatz 3 erfasst neue, gebrauchte, reparierte und wiederaufgearbeitete Produkte. Ausgenommen sind nur Produkte, die vor der Verwendung erst repariert oder wiederaufgearbeitet werden müssen und die als solche eindeutig gekennzeichnet in Verkehr gebracht werden.

Muss die Anleitung immer auf Deutsch vorliegen?

Artikel 9 Absatz 7 verlangt Anweisungen und Sicherheitsinformationen in der vom Mitgliedstaat festgelegten Sprache. Die Anforderung entfällt ausdrücklich, wenn das Produkt auch ohne solche Anweisungen sicher und bestimmungsgemäß verwendet werden kann.

Was ist der Unterschied zwischen Safety Gate und Safety Business Gateway?

Das Safety Gate ist das öffentliche Schnellwarnsystem der EU, in dem Behörden Warnmeldungen zu gefährlichen Produkten veröffentlichen. Das Safety Business Gateway ist der Meldeeingang für Unternehmen, über den unter anderem Unfallmeldungen nach Artikel 20 abgegeben werden.

Reicht eine europäische Norm als Nachweis?

Die Einhaltung einer europäischen Norm löst nach Artikel 7 Absatz 1 die Vermutung der Konformität mit dem allgemeinen Sicherheitsgebot aus — allerdings nur für die Risiken, die diese Norm regelt, und nur wenn ihre Fundstelle im Amtsblatt veröffentlicht ist. Die Vermutung ersetzt weder die Risikoanalyse noch die technischen Unterlagen.

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Redaktioneller HinweisAlle Rechtsangaben dieser Seite wurden am Wortlaut der genannten Rechtsakte auf EUR-Lex geprüft und sind unten belegt. Wo eine Anforderung von einem delegierten Rechtsakt, einem Durchführungsrechtsakt oder einer harmonisierten Norm abhängt, ist das ausdrücklich vermerkt. China Send ist keine Zertifizierungsstelle, keine benannte Stelle und erbringt keine Rechtsberatung; wir prüfen vorhandene Unterlagen, strukturieren die Produktakte und koordinieren Prüfungen mit geeigneten Laboren.Aktualisierungen dieser Seite09.09.2026 — Ersterstellung. Fachliche Prüfung am Wortlaut der Verordnungen (EU) 2023/988 und (EU) 2019/1020 sowie der Richtlinien 2014/35/EU und 2014/53/EU. Nächster sinnvoller Prüfpunkt: Veröffentlichung weiterer Durchführungsrechtsakte nach Artikel 7 Absatz 2 GPSR und Aktualisierungen der Fundstellenlisten harmonisierter Normen.

Offizielle Quellen

Alle Rechtsangaben dieser Seite wurden am Wortlaut der genannten Rechtsakte geprüft. Maßgeblich ist der veröffentlichte Text in der jeweils geltenden Fassung.

Produktakte aufbauen, bevor die Serie läuft

Wir prüfen die vorhandenen Unterlagen auf offensichtliche Lücken, erfassen Firmierung und Anschrift des tatsächlichen Produzenten, strukturieren die technische Dokumentation und stimmen Kennzeichnung und Warnhinweise mit dem Werk ab — damit die Unterlagen bei Ihnen liegen und nicht beim Lieferanten.