Kennzeichnung von Gussteilen: Was auf das Teil gehört und warum

Bei Gussteilen entscheidet die Kennzeichnung darüber, ob ein Bauteil später noch seiner Schmelze, seiner Bestellung und seiner Prüfbescheinigung zugeordnet werden kann. Fehlt sie oder wird sie bei der Bearbeitung entfernt, ist das Teil physisch in Ordnung, dokumentarisch aber wertlos. Diese Seite beschreibt die üblichen Verfahren, die einschlägigen Regelwerke und die Angaben, die bei einer Bestellung in China vorab festzulegen sind.

9 Min. Lesezeit · Für Einkauf, Konstruktion und Qualitätssicherung · Stand: 27.08.2026

Was die Kennzeichnung leisten muss

Eine Gussteilkennzeichnung erfüllt drei Aufgaben gleichzeitig: Sie identifiziert das Bauteil selbst (welches Modell, welche Variante), sie stellt den Bezug zur Fertigungscharge her (Schmelze, Gießdatum, Form) und sie verbindet das Teil mit den Papieren, die dazu ausgestellt wurden.

Die dritte Aufgabe wird beim Import regelmässig unterschätzt. Ein Werkstoffzeugnis ist nur dann ein Nachweis für ein konkretes Teil, wenn sich das Teil dem Zeugnis zuordnen lässt. Trägt das Bauteil keine Schmelzennummer oder stimmt sie nicht mit der Bescheinigung überein, liegt formal kein Nachweis vor — unabhängig davon, wie gut das Teil tatsächlich ist.

RegelwerkDIN EN 1559-1 ist die Basisnorm für die technischen Lieferbedingungen metallischer Gussstücke. Sie regelt unter anderem, welche Angaben zur Kennzeichnung bei der Bestellung festzulegen sind. Branchenüblich wird ergänzend das VDG-Merkblatt P 701 „Kennzeichnung von Gussteilen" herangezogen.

Die üblichen Kennzeichnungsverfahren

Welches Verfahren geeignet ist, hängt von Werkstoff, Wandstärke, Bearbeitungszustand und davon ab, ob die Kennzeichnung die spätere Bearbeitung überleben muss.

RegelwerkAngegossene Kennzeichen können erhaben oder vertieft ausgeführt werden; verbreitet ist die Ausführung erhaben im vertieften Feld, weil sie beim Entgraten und beim Transport weniger leidet. Die konkrete Ausführung ist Gegenstand der Bestellvereinbarung.
Verfahren im Vergleich
VerfahrenTypischer EinsatzHaltbarkeitGrenzen
Angegossen (erhaben oder vertieft)Modellgebundene Angaben: Teilenummer, Gießereikennzeichen, Werkstoff, oft GießdatumDauerhaft, überlebt Transport und LagerungNur modellgebunden — chargenbezogene Angaben lassen sich so nicht abbilden
SchlagstempelSchmelzennummer, Chargenbezug, Prüfstempel auf bearbeiteten FlächenDauerhaft, sofern die Fläche nicht nachbearbeitet wirdKerbwirkung — bei dynamisch belasteten Teilen ist die Position freizugeben
Nadelpräger oder PunktmarkierungChargen- und Seriennummern, auch Data-Matrix-CodesDauerhaft, geringere Kerbwirkung als SchlagstempelErfordert zugängliche, ausreichend ebene Fläche
LaserFeine Kennzeichnung, Codes, bearbeitete FlächenDauerhaft auf bearbeiteten FlächenAuf Rohgussoberflächen oft schlecht lesbar
Farbe, Etikett oder AnhängerVorläufige Kennzeichnung, LosbegleitungTemporärGeht bei Umlagerung, Reinigung oder Transport verloren

Modellgebunden oder chargengebunden — der entscheidende Unterschied

Angegossene Kennzeichen sitzen im Modell. Alles, was im Modell steht, ist auf jedem Teil identisch: Teilenummer, Werkstoffkurzzeichen, Gießereikennzeichen, oft ein Datumsuhr-Feld. Ändert sich die Angabe, muss das Modell geändert werden.

Chargengebundene Angaben — allen voran die Schmelzennummer — können nicht angegossen werden, weil sie sich von Abguss zu Abguss ändern. Sie kommen deshalb nach dem Guss auf das Teil, typischerweise per Schlagstempel oder Nadelpräger. Wer bei der Bestellung nur „Kennzeichnung nach Zeichnung" schreibt, bekommt in der Regel nur die modellgebundenen Angaben und wundert sich später über die fehlende Chargenrückverfolgung.

Praxishinweis von China SendDas ist der häufigste Fehler in China-Bestellungen für Gussteile: Die Zeichnung zeigt ein Kennzeichnungsfeld, aber die Bestellung sagt nicht, welche Angaben modellgebunden angegossen und welche chargengebunden nachträglich aufgebracht werden. Wir legen beides getrennt fest, bevor das Modell gebaut wird — eine Modelländerung nachträglich ist teuer.

Was bei der Bestellung festzulegen ist

Die folgenden Punkte sollten vor der Modellfreigabe geklärt sein. Sie gehören in die Bestellspezifikation, nicht in eine spätere E-Mail.

  • Welche Angaben werden angegossen — Teilenummer, Werkstoff, Gießereikennzeichen, Datumsuhr?
  • Welche Angaben werden nach dem Guss aufgebracht — Schmelzennummer, Chargennummer, Prüfstempel?
  • An welcher Stelle des Teils, mit welcher Zeichenhöhe und in welcher Ausführung (erhaben oder vertieft)?
  • Welches Verfahren für die nachträgliche Kennzeichnung — Schlagstempel, Nadelpräger, Laser?
  • Ist die Kennzeichnungsposition bei dynamisch belasteten Teilen konstruktiv freigegeben?
  • Was geschieht mit der Kennzeichnung, wenn die Fläche später bearbeitet wird?
  • Welche Prüfbescheinigung nach DIN EN 10204 wird verlangt, und passt die Kennzeichnung dazu?
  • Wer prüft bei Wareneingang, ob Kennzeichnung und Zeugnis übereinstimmen?

Die Verbindung zum Zeugnis

DIN EN 10204 unterscheidet Prüfbescheinigungen danach, wer sie ausstellt und worauf sie sich beziehen. Für Gussteile mit Nachweispflicht ist in der Praxis das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 der Regelfall, bei erhöhten Anforderungen 3.2 mit Beteiligung einer unabhängigen Stelle.

Entscheidend ist der Abgleich: Die auf dem Teil angebrachte Schmelzennummer muss mit der im Zeugnis genannten übereinstimmen. Erst diese Übereinstimmung macht aus zwei Dokumenten einen Nachweis. Bei Wareneingangsprüfungen ist das der erste Handgriff — und der, bei dem Abweichungen am häufigsten auffallen.

Wenn bearbeitet oder geteilt wirdWird ein Teil zerspant oder getrennt und dabei die Originalmarkierung entfernt, muss die Kennzeichnung vorher übertragen werden. Geschieht das nicht, reisst die Rückverfolgbarkeit an dieser Stelle ab und lässt sich nachträglich nicht wiederherstellen. In der Praxis wird dieser Schritt als zertifiziertes Umstempeln geregelt und dokumentiert.

Häufige Fragen zur Kennzeichnung von Gussteilen

Welche Norm regelt die Kennzeichnung von Gussteilen?

Die technischen Lieferbedingungen für metallische Gussstücke stehen in DIN EN 1559-1; sie regelt unter anderem, welche Angaben zur Kennzeichnung bei der Bestellung festzulegen sind. Branchenüblich wird ergänzend das VDG-Merkblatt P 701 „Kennzeichnung von Gussteilen" herangezogen. Was im Einzelfall gilt, ergibt sich aus der Bestellspezifikation in Verbindung mit dem anwendbaren Regelwerk.

Was ist eine Schmelzennummer und warum ist sie wichtig?

Die Schmelzennummer identifiziert die Schmelze, aus der ein Teil abgegossen wurde. Sie stellt die Verbindung zwischen dem Bauteil und der zugehörigen Prüfbescheinigung her. Stimmt sie nicht mit dem Zeugnis überein oder fehlt sie, ist das Teil dokumentarisch nicht zuzuordnen.

Kann die Schmelzennummer angegossen werden?

In der Regel nicht, weil sie sich von Abguss zu Abguss ändert und angegossene Kennzeichen im Modell sitzen. Chargengebundene Angaben werden deshalb nach dem Guss aufgebracht, typischerweise per Schlagstempel oder Nadelpräger.

Was passiert, wenn die Kennzeichnung weggefräst wird?

Dann ist die Rückverfolgbarkeit unterbrochen, sofern die Kennzeichnung nicht vorher übertragen wurde. Die Übertragung vor dem Entfernen der Originalmarkierung ist deshalb als Arbeitsschritt zu planen und zu dokumentieren; nachträglich lässt sich der Bezug nicht wiederherstellen.

Reicht ein Etikett oder ein Anhänger?

Für die dauerhafte Zuordnung nicht. Etiketten und Anhänger sind eine vorläufige Kennzeichnung für Transport und Lager; sie gehen bei Umlagerung, Reinigung oder Nacharbeit verloren. Wo eine dauerhafte Zuordnung verlangt ist, braucht es ein Verfahren, das am Teil bleibt.

Worauf ist bei chinesischen Gießereien besonders zu achten?

Auf die Trennung zwischen modellgebundenen und chargengebundenen Angaben und darauf, dass beide vor dem Modellbau schriftlich festgelegt sind. Häufig wird nur das angegossene Kennzeichnungsfeld umgesetzt, während die chargenbezogene Kennzeichnung fehlt. Eine Modelländerung im Nachhinein ist teuer und verzögert.

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Redaktioneller HinweisDieser Beitrag beschreibt die in der Gießerei- und Beschaffungspraxis üblichen Kennzeichnungsverfahren und benennt die einschlägigen Regelwerke. DIN-Normen und VDG-Merkblätter sind kostenpflichtig und urheberrechtlich geschützt; ihr Wortlaut wird hier nicht wiedergegeben. Verbindlich ist immer der jeweils gültige Normenstand in Verbindung mit Ihrer Bestellspezifikation und, bei sicherheitsrelevanten Bauteilen, dem anwendbaren Regelwerk. China Send ist keine Prüfstelle und stellt keine Werkszeugnisse aus.Aktualisierungen dieses Beitrags27.08.2026 — Ersterstellung anhand der Regelwerkslage zu DIN EN 1559-1, VDG-Merkblatt P 701 und DIN EN 10204 sowie der Beschaffungspraxis bei Gussteilen aus China.

Kennzeichnung vor dem Modellbau festlegen

Wir klären mit der Gießerei, welche Angaben angegossen und welche chargenbezogen aufgebracht werden, halten Position und Ausführung in der Spezifikation fest und prüfen bei Wareneingang, ob Kennzeichnung und Zeugnis zusammenpassen.