Rohguss: Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit bis zum Zeugnis
Rohgussbauteile durchlaufen zwischen Abguss und Einbau mehrere Stationen, an denen die Kennzeichnung verloren gehen kann — Entgraten, Strahlen, Zerspanen, Trennen. Reisst die Kette an einer dieser Stellen, ist das Teil dokumentarisch nicht mehr zuzuordnen, auch wenn es technisch einwandfrei ist. Diese Seite beschreibt, wo die Kette typischerweise reisst und wie sie gehalten wird.
8 Min. Lesezeit · Für Qualitätssicherung und Wareneingang · Stand: 27.08.2026
Die Kette vom Abguss bis zum Wareneingang
Rückverfolgbarkeit ist keine Eigenschaft des Bauteils, sondern eine Kette von Zuordnungen. Am Anfang steht die Schmelze mit ihrer Nummer, am Ende der Wareneingang, in dem geprüft wird, ob Teil und Papier zusammengehören. Dazwischen liegen Arbeitsschritte, die die Kennzeichnung beschädigen oder entfernen können.
| Station | Risiko für die Kennzeichnung | Was hilft |
|---|---|---|
| Abguss | Angegossene Angaben unvollständig oder schlecht lesbar | Kennzeichnungsfeld im Modell prüfen, Erstabguss gegenlesen |
| Entgraten und Putzen | Erhabene Kennzeichen werden mit abgetragen | Ausführung erhaben im vertieften Feld; Putzanweisung enthält die Kennzeichnungsposition |
| Strahlen | Kontrast geht verloren, Codes werden unlesbar | Lesbarkeit nach dem Strahlen prüfen, nicht davor |
| Chargenkennzeichnung | Wird vergessen, weil sie nicht im Modell steht | Eigener Arbeitsgang mit eigener Prüfung, nicht als Nebentätigkeit |
| Zerspanen | Markierte Fläche wird abgenommen | Übertragung vor dem Entfernen, dokumentiert |
| Trennen oder Teilen | Nur ein Teilstück trägt die Kennzeichnung | Beide Teilstücke vor dem Trennen kennzeichnen |
| Wareneingang | Abgleich unterbleibt, Abweichung fällt erst später auf | Schmelzennummer gegen Zeugnis prüfen als erster Handgriff |
Umstempeln: der Schritt, der am häufigsten fehlt
Wird eine gekennzeichnete Fläche bearbeitet oder ein Teil getrennt, muss die Kennzeichnung übertragen werden, bevor die Originalmarkierung verschwindet. Diese Reihenfolge ist der ganze Punkt: Nachträglich lässt sich nicht mehr belegen, welche Schmelzennummer auf dem Teil stand.
In der Praxis wird das als eigener, dokumentierter Arbeitsgang geführt — häufig als zertifiziertes Umstempeln bezeichnet. Wer den Schritt nicht ausdrücklich beauftragt, bekommt ihn in der Regel nicht, weil er Zeit kostet und in der Fertigung leicht als Formalie erscheint.
Der Abgleich mit der Prüfbescheinigung
DIN EN 10204 unterscheidet Prüfbescheinigungen nach Aussteller und Prüfumfang. Für Gussteile mit Nachweispflicht ist das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 der Regelfall; wo eine unabhängige Stelle einzubinden ist, kommt 3.2 in Betracht.
Für die Rückverfolgbarkeit zählt aber nicht die Art der Bescheinigung allein, sondern der Abgleich: Die Nummer am Teil muss der Nummer im Zeugnis entsprechen. Ist die Kennzeichnung unlesbar oder weicht sie ab, liegt formal kein Nachweis vor — auch bei einwandfreiem Zeugnis.
Prüfliste für den Wareneingang
Die folgenden Punkte lassen sich ohne Laborausstattung prüfen und decken die häufigsten Abweichungen ab.
- Ist die Kennzeichnung vorhanden und ohne Hilfsmittel lesbar?
- Stimmt die Schmelzennummer am Teil mit der im Zeugnis überein?
- Sind Werkstoffkurzzeichen und Teilenummer vorhanden und plausibel?
- Gibt es Teile, bei denen die markierte Fläche offensichtlich bearbeitet wurde?
- Ist bei bearbeiteten Teilen eine übertragene Kennzeichnung erkennbar?
- Liegt die Prüfbescheinigung in der vereinbarten Art vor?
- Sind Stichproben über die Charge verteilt geprüft, nicht nur die obersten Teile?
Häufige Fragen zur Rückverfolgbarkeit
Was ist zertifiziertes Umstempeln?
Die dokumentierte Übertragung der Kennzeichnung auf eine andere Stelle des Bauteils, bevor die Originalmarkierung durch Bearbeitung entfernt wird. Entscheidend ist die Reihenfolge und die Dokumentation — nachträgliches Stempeln ohne Beleg stellt die Zuordnung nicht wieder her.
Was tun, wenn die Schmelzennummer nicht zum Zeugnis passt?
Die Lieferung sollte bis zur Klärung gesperrt werden. Häufige Ursachen sind Verwechslungen bei der Chargenzusammenstellung oder fehlendes Umstempeln nach der Bearbeitung. Erst wenn die Zuordnung belegt ist, ist der Nachweis vollständig.
Reicht ein Zeugnis 2.2 statt 3.1?
Das hängt davon ab, was vereinbart wurde und was die Anwendung verlangt. Die Arten unterscheiden sich in Aussteller und Prüfumfang; welche Art ausreichend ist, gehört vor der Bestellung festgelegt und nicht nachträglich diskutiert.
Wie viele Teile sollte man im Wareneingang prüfen?
Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht; sinnvoll ist eine Stichprobe, die über die Charge und über verschiedene Lagen verteilt ist. Entscheidend ist weniger der Umfang als die Verteilung — Teile von der Palettenoberseite sind nicht repräsentativ.
Passende Themen
Regelwerke und weiterführende Quellen
Für Lieferbedingungen, Kennzeichnung und Prüfbescheinigungen.
Rückverfolgbarkeit über die ganze Kette sichern
Wir legen die Kennzeichnung vor dem Modellbau fest, beauftragen das Umstempeln als eigenen Arbeitsgang und prüfen bei Wareneingang stichprobenweise, ob Teil und Zeugnis zusammenpassen.