Funkanlagenrichtlinie: Wenn Bluetooth den Rechtsrahmen ändert

Eine Tischleuchte ist ein einfaches Produkt. Dieselbe Leuchte mit Bluetooth-Steuerung ist eine Funkanlage — und damit gelten andere Regeln, mehr Prüfungen und seit August 2025 auch Anforderungen an die Cybersicherheit. Der Auslöser ist keine Frage des Aufwands, sondern der Definition: Wer bestimmungsgemäß Funkwellen sendet oder empfängt, fällt hinein. Diese Seite zeigt, was daraus folgt und was Sie vom Werk brauchen.

12 Min. Lesezeit · Für Importeure vernetzter und elektronischer Produkte · Stand: 09.09.2026

Kurzantwort

Was heute giltDie Richtlinie 2014/53/EU erfasst jedes elektrische oder elektronische Erzeugnis, das zum Zweck der Funkkommunikation oder Funkortung bestimmungsgemäß Funkwellen unter 3 000 Gigahertz sendet oder empfängt. Für solche Produkte zieht die Richtlinie drei Ebenen von Anforderungen zusammen: Sicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit und effiziente Frequenznutzung. Die Sicherheitsziele der Niederspannungsrichtlinie gelten dabei ausdrücklich ohne Anwendung der Spannungsgrenze. Seit dem 1. August 2025 kommen über die Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 Anforderungen an die Cybersicherheit hinzu, sobald das Produkt selbst über das Internet kommunizieren kann.

Stand: 9. September 2026RechtsaktRichtlinie 2014/53/EU (RED)Geprüfte Fassungkonsolidiert, 30. Mai 2026Auslöserbestimmungsgemäßes Senden oder Empfangen von Funkwellen unter 3 000 GHzCybersicherheitDelegierte Verordnung (EU) 2022/30, anwendbar seit 1. August 2025Sicherheitszielenach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a ohne SpannungsgrenzeNächster Prüfpunktweitere delegierte Rechtsakte nach Artikel 44

Was eine Funkanlage ist

Artikel 2 Nummer 1 definiert die Funkanlage als ein elektrisches oder elektronisches Erzeugnis, das zum Zweck der Funkkommunikation oder der Funkortung bestimmungsgemäß Funkwellen ausstrahlt oder empfängt — oder das dafür Zubehör wie eine Antenne benötigt. Funkwellen sind nach Nummer 4 elektromagnetische Wellen mit Frequenzen unter 3 000 Gigahertz, die sich ohne künstliche Führung im Raum ausbreiten.

Zwei Merkmale dieser Definition werden regelmäßig unterschätzt. Erstens genügt das Empfangen: Ein reiner Funkempfänger ohne Sendeteil ist eine Funkanlage. Zweitens kommt es nicht darauf an, wie wichtig die Funkfunktion für den Produktnutzen ist. Eine Kaffeemaschine mit App-Anbindung ist eine Funkanlage, auch wenn sie in erster Linie Kaffee kocht.

Für die Beschaffung heißt das: Der Satz „mit App-Steuerung" im Lastenheft ändert nicht nur eine Funktion, sondern den Rechtsrahmen. Wer das erst nach der Musterfreigabe bemerkt, muss Prüfungen nachholen, die mehrere Wochen brauchen.

Der häufigste Auslöser wird übersehenBluetooth-Modul, WLAN, Zigbee, ein NFC-Tag, eine Funkfernbedienung, ein Reifendrucksensor, ein RFID-Leser — all das macht das Produkt zur Funkanlage. Auch dann, wenn das Modul zugekauft ist und der Lieferant dafür ein eigenes Zertifikat hat: Geprüft wird das fertige Produkt, nicht das Modul für sich.

Die drei Ebenen der grundlegenden Anforderungen

Artikel 3 baut die Anforderungen in drei Stufen auf. Die ersten beiden gelten für jede Funkanlage, die dritte nur für Kategorien, die die Kommission durch delegierte Rechtsakte bestimmt.

Die Anforderungen des Absatzes 3 gelten nicht automatischArtikel 3 Absatz 3 zählt neun mögliche Anforderungen auf und ermächtigt die Kommission, durch delegierte Rechtsakte festzulegen, welche Kategorien oder Klassen von Funkanlagen davon betroffen sind. Ohne einen solchen Rechtsakt greift keine dieser Anforderungen. Wer pauschal alle neun als geltend darstellt, überzeichnet.
Artikel 3 der Richtlinie 2014/53/EU
EbeneInhaltGilt für
Absatz 1 Buchstabe aSchutz von Gesundheit und Sicherheit, einschließlich der Sicherheitsziele der Richtlinie 2014/35/EU — ausdrücklich ohne Anwendung der SpannungsgrenzeJede Funkanlage
Absatz 1 Buchstabe bAngemessenes Niveau an elektromagnetischer Verträglichkeit gemäß der Richtlinie 2014/30/EUJede Funkanlage
Absatz 2Effektive Nutzung von Funkfrequenzen und Unterstützung ihrer effizienten Nutzung, damit keine funktechnischen Störungen auftretenJede Funkanlage
Absatz 3 Buchstaben a bis iZusatzanforderungen, unter anderem Netzverträglichkeit (d), Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre (e), Schutz vor Betrug (f) und Ladbarkeit nur konformer Software (i)Nur Kategorien, die die Kommission durch delegierte Rechtsakte nach Artikel 44 bestimmt

Warum die Spannungsgrenze hier nicht gilt

Dies ist der Punkt, an dem die Einordnung im Handel am häufigsten kippt. Die Niederspannungsrichtlinie gilt nach ihrem Artikel 1 nur für Nennspannungen zwischen 50 und 1 000 Volt Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 Volt Gleichstrom. Ein Gerät, das mit fünf Volt aus einem USB-Anschluss läuft, fällt aus ihrem Anwendungsbereich heraus.

Bei Funkanlagen ist das anders. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Funkanlagenrichtlinie verweist auf die Sicherheitsziele der Richtlinie 2014/35/EU und stellt ausdrücklich klar: „jedoch ohne Anwendung der Spannungsgrenze". Damit muss ein Bluetooth-Lautsprecher mit fünf Volt dieselben Sicherheitsziele erfüllen wie ein Gerät am Netz — nur eben über die Funkanlagenrichtlinie.

Praktisch bedeutet das: Ein Sicherheitsprüfbericht ist auch bei Kleinspannung erforderlich. Lieferanten argumentieren an dieser Stelle regelmäßig, das Produkt sei „nur 5 V, deshalb keine LVD" — das ist für die Niederspannungsrichtlinie richtig und für die Funkanlagenrichtlinie irrelevant.

Praxishinweis von China SendWenn ein Angebot für ein Funkprodukt nur einen Frequenz- und einen EMV-Bericht enthält, fehlt regelmäßig der Sicherheitsteil nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a. Das fällt oft erst auf, wenn die Konformitätserklärung geschrieben werden soll.

Cybersicherheit: was seit August 2025 gilt

Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 aktiviert die Anforderungen des Artikels 3 Absatz 3 Buchstaben d, e und f für bestimmte Funkanlagen. Nach ihrem Artikel 3 gilt sie seit dem 1. August 2025; die ursprüngliche Fassung nannte noch den 1. August 2024, das Datum wurde durch eine Änderung verschoben. Wer sich auf die Grundfassung stützt, nennt deshalb ein falsches Datum.

Der Anwendungsbereich ist weit gefasst. Nach Artikel 1 Absatz 1 gilt die Anforderung des Buchstabens d für alle Funkanlagen, die selbst über das Internet kommunizieren können — unabhängig davon, ob sie das direkt tun oder über ein anderes Gerät. Ein Sensor, der nur über eine Bridge ins Netz geht, ist damit erfasst.

Buchstabe e knüpft an die Datenverarbeitung an: Er gilt nach Artikel 1 Absatz 2 für die dort aufgezählten Funkanlagen, sofern sie personenbezogene Daten, Verkehrsdaten oder Standortdaten verarbeiten können. Ausdrücklich genannt sind unter anderem mit dem Internet verbundene Funkanlagen und Anlagen, die ausschließlich für die Kinderbetreuung bestimmt sind.

Artikel 2 nimmt Funkanlagen aus, die zugleich unter bestimmte andere Rechtsakte fallen — für die Buchstaben d, e und f Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika, für die Buchstaben e und f zusätzlich den Luftfahrt-, den Fahrzeug- und den Mautbereich.

RED, Cyber Resilience Act und Data Act auseinanderhalten

Diese drei Regelwerke betreffen dieselben Produkte und werden regelmäßig vermischt. Sie regeln aber verschiedene Fragen zu verschiedenen Zeitpunkten im Produktleben.

Praxishinweis von China SendFür die Beschaffung ist die Reihenfolge entscheidend: Die Funkanlagenrichtlinie entscheidet, ob das Produkt überhaupt auf den Markt darf. Der Cyber Resilience Act bestimmt, was danach über den Lebenszyklus zu leisten ist. Der Data Act betrifft die Konstruktion, weil Datenzugang bereits im Produktdesign angelegt sein muss.
Drei Regelwerke, drei Fragen
RegelwerkRegeltZeitliche Einordnung
Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU mit Delegierter Verordnung (EU) 2022/30Marktzugang für Funkanlagen: Sicherheit, EMV, Frequenznutzung und — für erfasste Kategorien — Netzverträglichkeit, Datenschutz und BetrugsschutzAnwendbar; die Cybersicherheitsanforderungen seit 1. August 2025
Cyber Resilience ActCybersicherheit über den Lebenszyklus: Produktanforderungen, Schwachstellenbehandlung, MeldepflichtenGestaffelt; die Meldepflichten greifen zuerst
Data Act (EU) 2023/2854Zugang zu den Daten, die ein vernetztes Produkt erzeugt, und deren Weitergabe an DritteGilt seit 12. September 2025; die Verpflichtung nach Artikel 3 Absatz 1 gilt für Produkte, die nach dem 12. September 2026 in Verkehr gebracht wurden

Welche Anforderungen treffen mein Produkt?

Die folgenden vier Fragen bilden Artikel 3 und die Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 ab.

1. Sendet oder empfängt Ihr Produkt bestimmungsgemäß Funkwellen?
2. Mit welcher Spannung arbeitet das Gerät?
3. Kann das Produkt selbst über das Internet kommunizieren?
4. Verarbeitet das Produkt personenbezogene Daten, Verkehrs- oder Standortdaten?

Welche Anforderungen in Betracht kommen

  • Beantworten Sie die vier Fragen, um eine erste Einordnung zu sehen.
Erste Orientierung, keine abschließende rechtliche Bewertung. Welche Kategorien von Funkanlagen von den Anforderungen des Artikels 3 Absatz 3 betroffen sind, legt die Kommission durch delegierte Rechtsakte fest.

Anfragetext für den Lieferanten

Der Text fragt die drei Berichtsarten getrennt ab — Frequenz, Sicherheit und EMV — weil in Angeboten aus China regelmäßig nur die erste und die dritte beiliegen.

Lieferantenanfrage — Englisch
Subject: Radio Equipment Directive 2014/53/EU - documents required

For the exact model we are ordering, please provide:

1. Radio test report covering Article 3(2) - efficient use of radio spectrum -
   with the frequency bands, transmit power and the harmonised standards applied
2. Safety test report covering Article 3(1)(a). Note: for radio equipment the
   safety objectives of Directive 2014/35/EU apply WITHOUT the voltage limit,
   so a low-voltage product is not exempt
3. EMC test report covering Article 3(1)(b)
4. If the product can connect to the internet: evidence for Article 3(3)(d)
   under Delegated Regulation (EU) 2022/30, applicable since 1 August 2025
5. If the product processes personal, traffic or location data: evidence for
   Article 3(3)(e)
6. EU Declaration of Conformity naming Directive 2014/53/EU and every other
   applicable Union act
7. If a notified body was involved: certificate and its four-digit number
8. Photographs of the marking as it will appear on the product
9. Written commitment to inform us before any change of radio module, antenna,
   firmware, power supply or production site

Please note: a change of radio module or firmware invalidates the radio test
report. Reports must name the exact model we order.
Lieferantenanfrage — Chinesisch
主题:无线电设备指令 2014/53/EU — 需要提供的资料

请针对我方所下单的准确型号提供:

1. 覆盖第 3 条第 2 款(频谱有效利用)的射频检测报告,
   须载明频段、发射功率及所采用的协调标准
2. 覆盖第 3 条第 1 款 (a) 的安全检测报告。注意:对无线电设备,
   指令 2014/35/EU 的安全目标适用时「不适用电压下限」,
   因此低压产品并不豁免
3. 覆盖第 3 条第 1 款 (b) 的电磁兼容检测报告
4. 若产品可连接互联网:依据授权条例 (EU) 2022/30 的
   第 3 条第 3 款 (d) 证据(该条例自 2025 年 8 月 1 日起适用)
5. 若产品处理个人数据、通信数据或位置数据:
   第 3 条第 3 款 (e) 的证据
6. 欧盟符合性声明,须列明指令 2014/53/EU 及所有其他适用法规
7. 若涉及公告机构:证书及其四位识别号
8. 产品上标识实际呈现的照片
9. 书面承诺:更换射频模块、天线、固件、电源或生产地点前通知我方

请注意:更换射频模块或固件将使射频报告失效。
报告必须载明我方下单的准确型号。

Selbstkontrolle vor der Serienfreigabe

Diese Liste prüft, ob die Unterlagen zu dem Produkt passen, das tatsächlich geliefert wird.

  • Geklärt, ob das Produkt bestimmungsgemäß Funkwellen sendet oder empfängt.
  • Frequenzbänder und Sendeleistung sind dokumentiert und stimmen mit dem verbauten Modul überein.
  • Sicherheitsbericht nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a liegt vor — auch bei Kleinspannung.
  • EMV-Bericht nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b liegt vor.
  • Funkbericht nach Artikel 3 Absatz 2 liegt vor, mit Angabe der harmonisierten Normen.
  • Bei Internetanbindung: Nachweis für Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d vorhanden.
  • Bei Verarbeitung personenbezogener Daten: Nachweis für Buchstabe e geprüft.
  • Modellnummer in allen Berichten stimmt mit der Bestellung überein.
  • Firmwarestand ist dokumentiert und in den Berichten benannt.
  • Konformitätserklärung nennt die Funkanlagenrichtlinie und alle weiteren einschlägigen Rechtsakte.
  • Anzeigepflicht für Wechsel von Funkmodul, Antenne, Firmware oder Netzteil ist vereinbart.
  • Bei benannter Stelle: Kennnummer in der amtlichen Datenbank nachgeschlagen.
Verschiffung anhalten beiFunkmodul weicht vom geprüften Modul ab · Firmwarestand im Bericht stimmt nicht mit der Auslieferung überein · Sicherheitsbericht fehlt mit der Begründung, das Produkt arbeite nur mit Kleinspannung · Konformitätserklärung nennt nur EMV und Niederspannung, nicht die Funkanlagenrichtlinie · Antenne wurde geändert, ohne dass der Funkbericht nachgezogen wurde

Häufige Fragen zur Funkanlagenrichtlinie

Ist ein Gerät mit Bluetooth automatisch eine Funkanlage?

Ja. Nach Artikel 2 Nummer 1 kommt es darauf an, ob das Erzeugnis zum Zweck der Funkkommunikation bestimmungsgemäß Funkwellen sendet oder empfängt. Bluetooth erfüllt das, unabhängig davon, wie nebensächlich die Funktion für den Produktnutzen ist.

Mein Produkt läuft nur mit 5 Volt — brauche ich einen Sicherheitsbericht?

Bei einer Funkanlage ja. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a verweist auf die Sicherheitsziele der Niederspannungsrichtlinie ausdrücklich ohne Anwendung der Spannungsgrenze. Die Argumentation, unter 50 Volt sei nichts zu prüfen, gilt nur für Produkte ohne Funk.

Gilt die Niederspannungsrichtlinie neben der Funkanlagenrichtlinie?

Für Funkanlagen kommen die Sicherheitsanforderungen über Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Funkanlagenrichtlinie herein; dasselbe gilt für die EMV über Buchstabe b. Die Konformitätserklärung nennt dann die Funkanlagenrichtlinie. Welche Rechtsakte im Einzelfall aufzuführen sind, ergibt sich aus dem Produkt.

Seit wann gelten die Cybersicherheitsanforderungen?

Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 gilt nach ihrem Artikel 3 seit dem 1. August 2025. Die ursprüngliche Fassung nannte den 1. August 2024; das Datum wurde durch eine Änderung verschoben. Quellen, die noch 2024 nennen, geben die Grundfassung wieder.

Mein Lieferant hat ein Zertifikat für das Funkmodul — reicht das?

Nein. Bewertet wird das fertige Produkt, nicht das Modul für sich. Gehäuse, Antennenführung, Netzteil und Firmware beeinflussen das Ergebnis. Ein Modulzertifikat kann Teil der technischen Unterlagen sein, ersetzt aber die Bewertung des Endprodukts nicht.

Ist der Cyber Resilience Act damit erledigt?

Nein. Die Funkanlagenrichtlinie regelt den Marktzugang für Funkanlagen, der Cyber Resilience Act die Cybersicherheit über den Lebenszyklus einschließlich Schwachstellenbehandlung und Meldepflichten. Beide können nebeneinander gelten.

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Redaktioneller HinweisAlle Rechtsangaben dieser Seite wurden am Wortlaut der genannten Rechtsakte auf EUR-Lex geprüft und sind unten belegt. Wo eine Anforderung erst durch einen delegierten Rechtsakt oder eine harmonisierte Norm wirksam wird, ist das ausdrücklich vermerkt. China Send ist kein Prüflabor, keine benannte Stelle und erbringt keine Rechtsberatung; wir prüfen vorhandene Unterlagen, strukturieren die Produktakte und koordinieren Prüfungen mit geeigneten Laboren.Aktualisierungen dieser Seite09.09.2026 — Ersterstellung. Fachliche Prüfung an den konsolidierten Fassungen der Richtlinien 2014/53/EU und 2014/30/EU (jeweils 30.05.2026), der Richtlinie 2014/35/EU, der Delegierten Verordnung (EU) 2022/30 (konsolidiert 27.10.2023) und der Verordnung (EU) 2023/1230. Nächster sinnvoller Prüfpunkt: weitere delegierte Rechtsakte nach Artikel 44 der Funkanlagenrichtlinie sowie die Fundstellenlisten harmonisierter Normen zur Maschinenverordnung.

Offizielle Quellen

Die Angaben zu den Artikeln 2 und 3 wurden an der konsolidierten Fassung vom 30.05.2026 geprüft, das Geltungsdatum der Cybersicherheitsanforderungen an der konsolidierten Fassung der Delegierten Verordnung vom 27.10.2023.

EUR-Lex — Richtlinie 2014/53/EU über die Bereitstellung von Funkanlagen (RED). Maßgeblich: Begriff der Funkanlage (Artikel 2), grundlegende Anforderungen einschließlich der Sicherheitsziele ohne Spannungsgrenze (Artikel 3) und die Ermächtigung zu delegierten Rechtsakten (Artikel 44). EUR-Lex — konsolidierte Fassung der Funkanlagenrichtlinie vom 30.05.2026, einschließlich der Änderungen zum einheitlichen Ladegerät (Anhang Ia). EUR-Lex — konsolidierte Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/30. Sie aktiviert die Anforderungen des Artikels 3 Absatz 3 Buchstaben d, e und f der Funkanlagenrichtlinie und gilt nach ihrem Artikel 3 seit dem 1. August 2025; die Grundfassung nannte noch den 1. August 2024. EUR-Lex — Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Nach Artikel 50 gilt sie ab dem 12. September 2025; die Verpflichtung nach Artikel 3 Absatz 1 gilt für vernetzte Produkte und verbundene Dienste, die nach dem 12. September 2026 in Verkehr gebracht wurden. Europäische Kommission — harmonisierte Normen und ihre Fundstellen im Amtsblatt. Nur eine dort gelistete Norm löst die Konformitätsvermutung für die jeweilige Rechtsvorschrift aus. Europäische Kommission — NANDO, die amtliche Datenbank der benannten Stellen. Hier lässt sich prüfen, ob eine im Zertifikat genannte Stelle für die angegebene Rechtsvorschrift benannt ist. Bundesnetzagentur — Marktüberwachung nach der EMV- und der Funkanlagenrichtlinie in Deutschland. Die deutsche Umsetzung erfolgt über das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln und das Funkanlagengesetz.

Prüfumfang klären, bevor das Funkmodul festgelegt wird

Wir klären vor der Musterfreigabe, welche Berichte Ihr Produkt braucht, prüfen vorgelegte Unterlagen auf Modell- und Firmwaregleichheit und verankern die Anzeigepflicht für Modul-, Antennen- und Firmwarewechsel — der häufigste Grund, warum ein vorhandener Funkbericht später nicht mehr passt.