Niederspannungsrichtlinie: Wer hineinfällt und wer nicht

Die Niederspannungsrichtlinie ist die am klarsten abgegrenzte der elektrischen Vorschriften: Sie nennt Spannungsgrenzen und eine Liste von Ausnahmen. Genau deshalb wird sie falsch angewendet — die Grenzen werden auf Produkte übertragen, für die sie gar nicht gelten, und die Ausnahmeliste kennt kaum jemand. Sie enthält unter anderem Haushaltssteckvorrichtungen. Diese Seite zieht die Linien und zeigt, was das für typische Importprodukte bedeutet.

10 Min. Lesezeit · Für Importeure elektrischer Produkte · Stand: 09.09.2026

Kurzantwort

Was heute giltDie Richtlinie 2014/35/EU gilt nach ihrem Artikel 1 für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 Volt Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 Volt Gleichstrom — mit Ausnahme der in Anhang II aufgeführten Betriebsmittel und Bereiche. Sie verlangt keine Beteiligung einer benannten Stelle: Der Hersteller bewertet selbst, erstellt die technischen Unterlagen, stellt die Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung an. Für Funkanlagen gelten die Sicherheitsziele über die Funkanlagenrichtlinie, dort ausdrücklich ohne Spannungsgrenze.

Stand: 9. September 2026RechtsaktRichtlinie 2014/35/EUWechselspannung50 bis 1 000 VGleichspannung75 bis 1 500 VAusnahmenAnhang IIKonformitätsbewertunginterne Fertigungskontrolle, keine benannte Stelle

Die Grenzen und was sie bedeuten

Artikel 1 nennt zwei Bereiche: 50 bis 1 000 Volt Wechselstrom und 75 bis 1 500 Volt Gleichstrom. Maßgeblich ist die Nennspannung, für die das Betriebsmittel zur Verwendung bestimmt ist — nicht irgendeine intern auftretende Spannung.

Daraus folgt eine Aufteilung, die in der Praxis oft an der falschen Stelle gezogen wird. Ein Steckernetzteil, das am 230-Volt-Netz betrieben wird, fällt hinein. Das damit versorgte Gerät, das mit fünf Volt läuft, fällt heraus. Beide zusammen in einer Verpackung ändern daran nichts: Bewertet wird jedes Betriebsmittel für sich.

Unterhalb der Grenzen ist ein Produkt nicht ungeregelt. Es fällt dann in der Regel unter die Produktsicherheitsverordnung, und die EMV-Richtlinie ist gesondert zu prüfen. Nur die spezifischen Sicherheitsziele der Niederspannungsrichtlinie kommen dort nicht über diese Richtlinie zur Anwendung.

Die wichtige Ausnahme von dieser LogikBei Funkanlagen gilt die Spannungsgrenze nicht. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Funkanlagenrichtlinie verweist auf die Sicherheitsziele der Niederspannungsrichtlinie „ohne Anwendung der Spannungsgrenze". Ein 5-Volt-Bluetooth-Gerät muss diese Ziele also erfüllen — ein 5-Volt-Gerät ohne Funk nicht.

Anhang II: was ausdrücklich nicht erfasst ist

Anhang II zählt Betriebsmittel und Bereiche auf, die trotz passender Spannung nicht unter die Richtlinie fallen. Diese Liste ist kurz und wird selten gelesen — obwohl sie für den Import einzelne Produktgruppen betrifft.

Praxishinweis von China SendDie Ausnahme für Haushaltssteckvorrichtungen führt regelmäßig zu Missverständnissen bei Steckdosenleisten und Reiseadaptern. Dass die Richtlinie nicht greift, heißt nicht, dass es keine Anforderungen gibt — es heißt, dass sie sich aus anderen Quellen ergeben, in Deutschland insbesondere aus nationalen Vorschriften und Normen. Die Frage gehört vor der Bestellung geklärt, nicht danach.
Nicht erfasste Betriebsmittel und Bereiche nach Anhang II
AusnahmeBedeutung für den Import
Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsfähiger AtmosphäreEigener Rechtsrahmen; die Einstufung sollte früh geklärt werden
Elektro-radiologische und elektro-medizinische BetriebsmittelFallen unter das Medizinprodukterecht
Elektrische Teile von Personen- und LastenaufzügenEigener Rechtsrahmen
ElektrizitätszählerEigener Rechtsrahmen
HaushaltssteckvorrichtungenBetrifft Stecker und Steckdosen für den Hausgebrauch; hier gelten nationale Regeln statt der Richtlinie
Vorrichtungen zur Stromversorgung von elektrischen WeidezäunenNischenprodukt, aber im Gartenbereich importrelevant
FunkentstörungDer Bereich wird über die EMV-Vorschriften abgedeckt
Spezielle Betriebsmittel für Schiffe, Flugzeuge und Eisenbahnen, die internationalen Sicherheitsbestimmungen entsprechenSektorale Regelwerke gehen vor
Kunden- und anwendungsspezifisch angefertigte Erprobungsmodule für Forschung und EntwicklungNur für den beschriebenen Zweck und von Fachleuten

Die Sicherheitsziele

Artikel 3 formuliert die materielle Anforderung: Elektrische Betriebsmittel dürfen nur bereitgestellt werden, wenn sie — entsprechend dem in der Union geltenden Stand der Sicherheitstechnik — so hergestellt sind, dass sie bei einer ordnungsgemäßen Installation und Wartung sowie einer bestimmungsgemäßen Verwendung die Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Haus- und Nutztieren sowie Güter nicht gefährden. Anhang I fasst die wichtigsten Sicherheitsziele zusammen.

Zwei Formulierungen darin sind für die Beschaffung wichtig. „Stand der Sicherheitstechnik" heißt, dass sich der Maßstab mit den Normen weiterentwickelt: Ein Prüfbericht nach einer inzwischen überholten Normausgabe verliert an Aussagekraft. Und „bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung sowie bestimmungsgemäßer Verwendung" verweist auf die Anleitung — sie ist Teil der Sicherheitsbetrachtung und nicht nur Beipack.

Konformitätsbewertung ohne benannte Stelle

Die Niederspannungsrichtlinie sieht die interne Fertigungskontrolle vor. Der Hersteller führt die Bewertung selbst durch, erstellt die technischen Unterlagen, stellt die EU-Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung an. Eine benannte Stelle ist nicht beteiligt.

Daraus folgt für den Import aus China ein wiederkehrendes Missverständnis: Es gibt kein „LVD-Zertifikat", das eine Behörde oder eine benannte Stelle ausstellt. Was es gibt, sind Prüfberichte von Laboren — häufig nach der einschlägigen Gerätenorm — und die Erklärung des Herstellers. Wer unter eigener Marke verkauft, ist dieser Hersteller und muss die Erklärung selbst ausstellen.

Erscheint auf einem Dokument dennoch eine vierstellige Kennnummer einer benannten Stelle, lohnt die Rückfrage: Für die Niederspannungsrichtlinie allein ist sie nicht vorgesehen. Sie kann von einer anderen gleichzeitig geltenden Vorschrift stammen — oder das Dokument gehört nicht zu dem, was es zu belegen vorgibt.

Typische Produkte und ihre Einordnung

Die folgende Übersicht zeigt die Einordnung für Produkte, die häufig aus China bezogen werden. Sie ersetzt die Prüfung des Einzelfalls nicht; mehrere Vorschriften können gleichzeitig gelten.

Einordnung typischer Importprodukte
ProduktNiederspannungsrichtlinieWas daneben zu prüfen ist
Steckernetzteil, USB-LadegerätJa, Betrieb am 230-V-NetzEMV-Richtlinie; bei Ladegeräten für bestimmte Gerätekategorien die Vorgaben zum einheitlichen Ladegerät
USB-Gerät ohne Funk, 5 VNein, unterhalb der GrenzenEMV-Richtlinie und Produktsicherheitsverordnung
Bluetooth-Lautsprecher, 5 VNicht unmittelbar — aber die Sicherheitsziele gelten über die Funkanlagenrichtlinie ohne SpannungsgrenzeFunkanlagenrichtlinie mit Sicherheit, EMV und Frequenznutzung
LED-Leuchte für 230 VJaEMV-Richtlinie, RoHS, Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnung
Haushaltsgerät für 230 VJaEMV-Richtlinie, RoHS, ElektroG; je nach Bauart weitere Vorschriften
Industriesteuerung für 24 V GleichstromNein, unterhalb 75 V GleichstromEMV-Richtlinie; bei Einbau in eine Maschine das Maschinenrecht
SteckdosenleisteBetrifft Haushaltssteckvorrichtungen nach Anhang II — Einordnung im Einzelfall klärenNationale Vorschriften und Normen; EMV nur bei elektronischen Funktionen

Selbstkontrolle

Diese Liste prüft, ob die Unterlagen zu dem Produkt und zur richtigen Vorschrift passen.

  • Nennspannung des Betriebsmittels bestimmt und mit den Grenzen des Artikels 1 abgeglichen.
  • Geprüft, ob eine Ausnahme des Anhangs II einschlägig ist.
  • Bei Funkfunktion: Sicherheitsanforderungen über die Funkanlagenrichtlinie berücksichtigt.
  • Prüfbericht nennt die angewandte Gerätenorm mit Ausgabejahr.
  • Normausgabe ist aktuell und nicht zurückgezogen.
  • Modellnummer im Bericht stimmt mit der Bestellung überein.
  • Technische Unterlagen liegen bei Ihnen vor, nicht nur beim Werk.
  • Konformitätserklärung nennt die Richtlinie 2014/35/EU und alle weiteren einschlägigen Rechtsakte.
  • Bei Eigenmarke lautet die Erklärung auf Sie.
  • Anleitung und Sicherheitshinweise liegen auf Deutsch vor.
  • Anzeigepflicht für Wechsel von Netzteil, Bauteil oder Fertigungsort ist vereinbart.

Häufige Fragen zur Niederspannungsrichtlinie

Gilt die Richtlinie für mein 12-Volt-Gerät?

Nein, sofern es keine Funkanlage ist. Artikel 1 nennt 50 bis 1 000 Volt Wechselstrom und 75 bis 1 500 Volt Gleichstrom. Unterhalb dieser Grenzen greift in der Regel die Produktsicherheitsverordnung, und die EMV-Richtlinie ist gesondert zu prüfen.

Und wenn das Gerät Bluetooth hat?

Dann gelten die Sicherheitsziele trotzdem — allerdings über Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Funkanlagenrichtlinie, der ausdrücklich ohne Anwendung der Spannungsgrenze auf die Ziele der Richtlinie 2014/35/EU verweist.

Gibt es ein LVD-Zertifikat?

Nicht im Sinne einer Bescheinigung einer benannten Stelle. Die Richtlinie sieht die interne Fertigungskontrolle vor: Der Hersteller bewertet selbst und stellt die EU-Konformitätserklärung aus. Prüfberichte von Laboren sind Teil der technischen Unterlagen.

Fällt eine Steckdosenleiste unter die Richtlinie?

Anhang II nimmt Haushaltssteckvorrichtungen aus. Ob und in welchem Umfang das ein konkretes Produkt betrifft, ist im Einzelfall zu klären — ebenso, welche nationalen Vorschriften und Normen stattdessen gelten.

Reicht ein Bericht nach einer älteren Normausgabe?

Artikel 3 stellt auf den in der Union geltenden Stand der Sicherheitstechnik ab. Eine zurückgezogene oder überholte Normausgabe schwächt die Aussagekraft des Berichts erheblich. Deshalb gehört das Ausgabejahr in jede Normangabe.

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Redaktioneller HinweisAlle Rechtsangaben dieser Seite wurden am Wortlaut der genannten Rechtsakte auf EUR-Lex geprüft und sind unten belegt. Wo eine Anforderung erst durch einen delegierten Rechtsakt oder eine harmonisierte Norm wirksam wird, ist das ausdrücklich vermerkt. China Send ist kein Prüflabor, keine benannte Stelle und erbringt keine Rechtsberatung; wir prüfen vorhandene Unterlagen, strukturieren die Produktakte und koordinieren Prüfungen mit geeigneten Laboren.Aktualisierungen dieser Seite09.09.2026 — Ersterstellung. Fachliche Prüfung an den konsolidierten Fassungen der Richtlinien 2014/53/EU und 2014/30/EU (jeweils 30.05.2026), der Richtlinie 2014/35/EU, der Delegierten Verordnung (EU) 2022/30 (konsolidiert 27.10.2023) und der Verordnung (EU) 2023/1230. Nächster sinnvoller Prüfpunkt: weitere delegierte Rechtsakte nach Artikel 44 der Funkanlagenrichtlinie sowie die Fundstellenlisten harmonisierter Normen zur Maschinenverordnung.

Einordnung klären, bevor geprüft wird

Wir bestimmen mit Ihnen, welche der elektrischen Vorschriften Ihr Produkt tatsächlich trifft, prüfen vorgelegte Berichte auf Modellgleichheit und aktuellen Normstand und sorgen dafür, dass die Konformitätserklärung alle einschlägigen Rechtsakte nennt.