SVHC und SCIP: Zwei Pflichten, die regelmäßig verwechselt werden
Ein Stoff auf der Kandidatenliste in Ihrem Produkt löst zwei getrennte Pflichten aus, die im Handel fast immer als eine behandelt werden. Die eine richtet sich an Ihren Abnehmer und an Verbraucher und steht in der REACH-Verordnung. Die andere richtet sich an die Europäische Chemikalienagentur und stammt aus dem Abfallrecht. Ein Prüfbericht aus China erfüllt weder die eine noch die andere — er ist die Grundlage, auf der Sie beide erst erfüllen können.
11 Min. Lesezeit · Für Importeure und Qualitätsverantwortliche · Stand: 09.09.2026
Kurzantwort
Was heute giltEnthält ein Erzeugnis einen Stoff der Kandidatenliste über 0,1 Massenprozent, greift erstens Artikel 33 REACH: Sie informieren Ihren Abnehmer, mindestens mit dem Namen des Stoffes, und auf Verbraucherersuchen binnen 45 Tagen kostenlos. Zweitens greift die SCIP-Meldung an die Europäische Chemikalienagentur; ihre Rechtsgrundlage ist Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe i der Abfallrahmenrichtlinie und sie gilt seit dem 5. Januar 2021. Beide Pflichten kennen keine Mengenschwelle.
Wie ein Stoff auf die Kandidatenliste kommt
Die Kandidatenliste ist keine willkürliche Sammlung, sondern das Ergebnis eines Verfahrens. Artikel 57 REACH nennt die Kriterien, nach denen ein Stoff als besonders besorgniserregend eingestuft werden kann — etwa krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, persistent und bioakkumulierbar, oder mit vergleichbar besorgniserregenden Eigenschaften. Nach Artikel 59 Absatz 1 wird ein Stoff, der diese Kriterien erfüllt, in die Liste aufgenommen.
Für die Praxis wichtig ist die Dynamik: Die Liste wächst, in der Regel zweimal jährlich. Ein Produkt, das heute keinen gelisteten Stoff enthält, kann nach der nächsten Erweiterung einen enthalten — ohne dass sich am Produkt irgendetwas geändert hätte.
Daraus folgt eine Konsequenz für Ihre Unterlagen, die häufig übersehen wird: Eine Materialdeklaration ohne Datum ist wertlos. Sie muss nennen, gegen welchen Stand der Liste geprüft wurde. Und bei Nachbestellungen aus derselben Werkzeugform gehört die Frage neu gestellt, wenn die Liste zwischenzeitlich erweitert wurde.
Die 0,1 Prozent und die Frage, worauf sie sich beziehen
Die Schwelle des Artikels 33 lautet: mehr als 0,1 Massenprozent im Erzeugnis. Bei einem einteiligen Gegenstand ist das eindeutig. Bei einem zusammengesetzten Produkt beginnt die eigentliche Schwierigkeit — bezieht sich die Schwelle auf das Gesamtprodukt oder auf jedes einzelne verbaute Teil?
Für die Beschaffung ist die belastbare Antwort ohnehin die praktische: Fordern Sie die Deklaration je Bauteil an. Eine bauteilbezogene Deklaration lässt sich immer zu einer Aussage über das Gesamtprodukt verdichten; der umgekehrte Weg funktioniert nicht. Wer nur eine Angabe für das fertige Produkt hat, kann bei einer Rückfrage weder den betroffenen Bestandteil benennen noch die Angabe überprüfen.
Hinzu kommt ein Effekt, der bei Verdünnung auf das Gesamtgewicht regelmäßig zu falscher Entwarnung führt: Ein kleines Bauteil mit hohem Gehalt kann in der Gesamtmasse eines schweren Produkts rechnerisch unter der Schwelle liegen. Genau deshalb ist die bauteilbezogene Betrachtung der sichere Weg — und sie ist die einzige, mit der Sie Ihrer Informationspflicht überhaupt inhaltlich nachkommen können.
Artikel 33 ist nicht SCIP — der Unterschied
Dies ist der Kern dieser Seite. Beide Pflichten knüpfen an dieselbe Tatsache an — ein Kandidatenlisten-Stoff über 0,1 Massenprozent — und haben unterschiedliche Adressaten, unterschiedliche Rechtsgrundlagen und unterschiedliche Inhalte.
| Merkmal | Artikel 33 REACH | SCIP-Meldung |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 33 | Richtlinie 2008/98/EG, Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe i |
| Adressat | Der Abnehmer des Erzeugnisses; auf Ersuchen auch Verbraucher | Die Europäische Chemikalienagentur |
| Seit wann | Mit Geltung der REACH-Verordnung | 5. Januar 2021 |
| Mindestinhalt | Name des Stoffes, dazu die für eine sichere Verwendung ausreichenden Informationen | Angaben zur Identifizierung des Erzeugnisses, zum Stoff und zur sicheren Verwendung im Datenformat der Agentur |
| Frist | Gegenüber Verbrauchern 45 Tage, kostenlos | Vor dem Inverkehrbringen des Erzeugnisses |
| Mengenschwelle | keine | keine |
Wer meldet, wenn die Ware aus China kommt
Die SCIP-Meldepflicht trifft die Lieferanten von Erzeugnissen in der EU. Ein Hersteller in China ist kein Lieferant im Sinne der Vorschrift, weil er nicht auf dem Unionsmarkt liefert. Damit rückt der Importeur in die Rolle: Wer das Erzeugnis erstmals in der Union bereitstellt, ist derjenige, dessen Meldung fehlt, wenn keine erfolgt.
Das ist der praktische Grund, warum sich die Frage nicht an den Lieferanten delegieren lässt. Was Sie vom Werk brauchen, sind die Daten — die Meldung selbst können Sie nur selbst abgeben, weil sie an Ihre Rolle in der Lieferkette anknüpft.
Für die Beschaffung folgt daraus eine klare Reihenfolge: Erst die Materialdeklaration je Bauteil, dann die Bewertung gegen die aktuelle Kandidatenliste, dann gegebenenfalls die Meldung — und zwar vor dem Inverkehrbringen, nicht nach der ersten Behördenanfrage.
Selbstkontrolle
Diese Liste prüft, ob Sie beide Pflichten tatsächlich erfüllen können und nicht nur einen Bericht in der Ablage haben.
- Materialdeklaration liegt je Bauteil vor, nicht nur für das Gesamtprodukt.
- Jede Deklaration nennt den Stand der Kandidatenliste, gegen den geprüft wurde.
- Für jeden Artikel ist entschieden und dokumentiert, ob ein gelisteter Stoff über 0,1 Prozent enthalten ist.
- Wo ja: Der Text für die Information nach Artikel 33 an Abnehmer ist vorbereitet.
- Ein Ablauf steht fest, wie eine Verbraucheranfrage binnen 45 Tagen beantwortet wird.
- Wo ja: Die SCIP-Meldung ist vor dem Inverkehrbringen erfolgt.
- Zuständigkeit für die Meldung ist einer Person im Unternehmen zugeordnet.
- Bei Nachbestellungen wird geprüft, ob die Liste zwischenzeitlich erweitert wurde.
- Anzeigepflicht für Material-, Beschichtungs- und Lieferantenwechsel ist vereinbart.
- Die verwendeten Stoffe sind so erfasst, dass eine Listenerweiterung intern prüfbar ist.
Häufige Fragen zu SVHC und SCIP
Was bedeutet SVHC?
Besonders besorgniserregender Stoff — ein Stoff, der die Kriterien des Artikels 57 REACH erfüllt und nach Artikel 59 Absatz 1 in die Kandidatenliste aufgenommen wurde. Die Aufnahme bedeutet kein Verbot, sondern löst Informations- und Meldepflichten aus.
Ersetzt ein REACH-Prüfbericht die SCIP-Meldung?
Nein. Der Prüfbericht ist eine Messung und die Grundlage für die Bewertung. Die SCIP-Meldung ist eine Übermittlung von Daten an die Europäische Chemikalienagentur, die Information nach Artikel 33 eine Mitteilung an Ihren Abnehmer. Die drei sind verschiedene Vorgänge.
Kann mein chinesischer Lieferant die SCIP-Meldung übernehmen?
Die Meldepflicht knüpft an die Lieferung auf dem Unionsmarkt an. Ein Hersteller ohne Lieferung in der Union ist nicht Lieferant im Sinne der Vorschrift. Praktisch bedeutet das: Sie brauchen vom Werk die Daten, die Meldung selbst geben Sie ab.
Gibt es eine Mengenschwelle?
Nein, weder für die Information nach Artikel 33 noch für die SCIP-Meldung. Die Tonnenschwelle von einer Tonne pro Jahr gilt für die Anmeldung nach Artikel 7 Absatz 2 REACH — das ist ein dritter, davon getrennter Vorgang.
Wie oft muss ich die Kandidatenliste prüfen?
Die Liste wird in der Regel zweimal jährlich erweitert. Sinnvoll ist, die Prüfung an diese Erweiterungen zu koppeln und an jede Nachbestellung, bei der sich Material oder Lieferant geändert haben.
Was muss ich meinem Abnehmer genau mitteilen?
Nach Artikel 33 Absatz 1 die Ihnen vorliegenden, für eine sichere Verwendung ausreichenden Informationen — mindestens aber den Namen des betreffenden Stoffes. Was darüber hinaus ausreichend ist, hängt vom Produkt und der vorgesehenen Verwendung ab.
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Offizielle Quellen
Die Angaben zu Artikel 33 REACH und zur Rechtsgrundlage der SCIP-Meldung wurden am Wortlaut geprüft. Für die Kandidatenliste selbst ist der tagesaktuelle Stand bei der ECHA maßgeblich.
Kandidatenlisten-Prüfung sauber aufsetzen
Wir holen die Materialdeklaration je Bauteil mit Bezugsdatum ein, bewerten sie gegen den aktuellen Stand der Kandidatenliste und legen die Daten so ab, dass Sie eine Listenerweiterung intern prüfen können, statt jedes Mal neu beim Werk anzufragen.