Produkthaftung, Gewährleistung und Produktsicherheit: sechs Begriffe sauber getrennt
Im Alltag werden diese Begriffe oft synonym verwendet, obwohl sie unterschiedliche Fragen beantworten: Wer kann etwas verlangen, wofür, von wem und auf welcher Rechtsgrundlage. Diese Seite ordnet sie und zeigt, an welcher Stelle die neue Richtlinie (EU) 2024/2853 eingreift.
7 Min. Lesezeit · Für Importeure und Onlinehandel · Stand: 26.08.2026
Die Übersicht
Der schnellste Zugang ist die Frage, wer überhaupt etwas verlangt und worauf sich der Anspruch richtet. Schadensersatz für einen Personenschaden folgt anderen Regeln als Nacherfüllung für ein mangelhaftes Gerät.
| Begriff | Regelt | Wer verlangt was | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Produkthaftung | Schadensersatz für Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt | Die geschädigte Person, auch ohne Vertrag mit Ihnen | Richtlinie (EU) 2024/2853, umgesetzt im Produkthaftungsgesetz |
| Gewährleistung | Mängel der Kaufsache selbst | Der Vertragspartner, gerichtet auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz | Kaufrecht des BGB |
| Produzentenhaftung | Verletzung von Verkehrssicherungspflichten | Die geschädigte Person, verschuldensabhängig | Deliktsrecht des BGB |
| Produktsicherheit / GPSR | Anforderungen vor und nach dem Inverkehrbringen | Marktüberwachungsbehörden, keine privaten Ansprüche | Verordnung (EU) 2023/988 |
| CE-Kennzeichnung | Erklärung des Herstellers zur Konformität mit einschlägigen Rechtsakten | Kein Anspruch, sondern Marktzugangsvoraussetzung | Produktspezifische Rechtsakte |
| Produkthaftpflichtversicherung | Wirtschaftliche Folgen eines Haftungsfalls im Rahmen des Vertrags | Der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer | Versicherungsvertrag |
Wo Produktsicherheit und Produkthaftung ineinandergreifen
Die beiden Ebenen sind rechtlich getrennt, wirken aber aufeinander ein. Nach Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie wird die Fehlerhaftigkeit eines Produkts vermutet, wenn der Kläger nachweist, dass das Produkt verbindlichen Anforderungen des Unionsrechts oder des nationalen Rechts an die Produktsicherheit nicht entspricht, die vor genau dem eingetretenen Schaden schützen sollen.
Damit wird eine Compliance-Lücke unmittelbar haftungsrelevant: Wer eine vorgeschriebene Prüfung nicht durchgeführt oder eine Kennzeichnung unterlassen hat, muss im Schadensfall gegen eine Vermutung anarbeiten, statt sie schlicht bestreiten zu können.
Was die Versicherung leistet — und was nicht
Eine Produkthaftpflichtversicherung ändert nichts an der rechtlichen Zurechnung. Sie trägt im Rahmen des Vertrags die wirtschaftlichen Folgen und stellt gegebenenfalls die Abwehr unbegründeter Ansprüche sicher. Für den Deckungsumfang ist entscheidend, in welcher Rolle Sie tatsächlich auftreten — als Importeur oder als Quasi-Hersteller unter eigener Marke.
Viele Policen knüpfen die Deckung ausserdem an Obliegenheiten, etwa an dokumentierte Wareneingangs- oder Vorverschiffungskontrollen. Die Dokumentation, die im Haftungsfall hilft, ist damit häufig dieselbe, die den Versicherungsschutz erhält.
Häufige Fragen zur Abgrenzung
Ist Produkthaftung dasselbe wie Gewährleistung?
Nein. Die Gewährleistung betrifft Mängel der Kaufsache im Verhältnis zum Vertragspartner. Die Produkthaftung betrifft Schäden, die ein fehlerhaftes Produkt bei Personen oder Sachen verursacht, und setzt keinen Vertrag mit dem Geschädigten voraus.
Schützt eine CE-Kennzeichnung vor Haftung?
Nein. Die CE-Kennzeichnung ist die Erklärung, dass die einschlägigen Rechtsakte eingehalten wurden, und Voraussetzung für den Marktzugang. Sie schliesst weder Fehlerhaftigkeit noch Haftung aus. Umgekehrt kann ein Verstoss gegen verbindliche Sicherheitsanforderungen nach Artikel 10 eine Fehlervermutung auslösen.
Was ist der Unterschied zur Produzentenhaftung?
Die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist verschuldensunabhängig. Die Produzentenhaftung nach Deliktsrecht setzt eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten voraus und damit ein Verschulden. Beide können nebeneinander bestehen.
Löst GPSR private Schadensersatzansprüche aus?
Die Produktsicherheitsverordnung richtet sich an Wirtschaftsakteure und Marktüberwachungsbehörden. Schadensersatzansprüche folgen aus dem Haftungsrecht. Ein Verstoss gegen Sicherheitsanforderungen kann dort allerdings über die Vermutungsregel des Artikels 10 hineinwirken.
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Offizielle Quellen
Für die Abgrenzung sind der Richtlinientext und die Produktsicherheitsverordnung maßgeblich.
Konformität und Haftung zusammen denken
Wir strukturieren Prüfberichte, Konformitätsunterlagen und Chargendaten so, dass sie sowohl die Marktüberwachung als auch den Versicherer und den Haftungsfall bedienen — statt für jeden Zweck eine eigene Ablage zu führen.