Digitaler Produktpass: welche Produktgruppe wann tatsächlich dran ist

Die Jahreszahlen aus dem ESPR-Arbeitsplan werden fast überall als Geltungsdaten wiedergegeben. Sie sind aber Annahmejahre für den jeweiligen Rechtsakt. Zwischen Annahme und Geltung liegen nach Artikel 4 Absatz 4 ESPR grundsätzlich mindestens 18 Monate. Diese Seite rechnet beide Angaben nebeneinander auf und nennt für jede Produktgruppe den heutigen Stand.

8 Min. Lesezeit · Für Sortiments- und Einkaufsplanung · Stand: 24.08.2026

Warum die verbreiteten Jahreszahlen nicht die Fristen sind

Der Arbeitsplan 2025–2030 wurde am 16. April 2025 angenommen. Er legt fest, in welcher Reihenfolge die Kommission Produktgruppen bearbeitet, und nennt dafür indikative Jahre. Diese Jahre beziehen sich auf die Annahme des delegierten Rechtsakts.

Erst dieser Rechtsakt legt fest, welche Ökodesign-Anforderungen gelten und welche Angaben ein Produktpass enthalten muss. Und erst mit seinem Geltungsbeginn entsteht eine Pflicht — frühestens 18 Monate nach Inkrafttreten.

Gesetzliche GrundlageArtikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1781: „Der Geltungsbeginn eines delegierten Rechtsakts muss mindestens 18 Monate nach seinem Inkrafttreten liegen." Ausnahmen sind nur in hinreichend begründeten Fällen möglich.

Produktgruppen im Überblick

Die dritte Spalte ist eine Rechnung, kein Rechtsstand: Annahmejahr plus die Mindestfrist. Das tatsächliche Datum steht erst im Rechtsakt selbst und kann später liegen.

Ein Sonderfall gehört nicht in diese TabelleDer Batteriepass ab dem 18. Februar 2027 folgt nicht aus der ESPR, sondern aus Artikel 77 der Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Er ist damit die erste tatsächlich geltende Produktpass-Pflicht im EU-Recht — mit eigenem Zeitplan und eigenen Anforderungen.
Annahmejahr, frühestmöglicher Geltungsbeginn und Stand am 24.08.2026
ProduktgruppeAnnahme geplantFrühestens gültigStand heute
Eisen und Stahl2026, viertes Quartal angekündigtetwa Mitte 2028Konsultation bis 12.08.2026 gelaufen; Rechtsakt nicht erlassen
Textilien und Bekleidung2027etwa 2029Vorarbeiten und Folgenabschätzung laufen
Reifen2027etwa 2029Rechtsakt nicht erlassen
Aluminium2027etwa 2029Rechtsakt nicht erlassen
Möbel2028etwa 2030Rechtsakt nicht erlassen
Matratzen2029etwa 2031Rechtsakt nicht erlassen
ICT-Produkte2029etwa 2031Rechtsakt nicht erlassen
Energieverbrauchsrelevante Produkte2026 bis 2029, gestaffeltje Rechtsakt unterschiedlichTeilweise noch unter dem alten Ökodesign-Regime

Was das für die Sortimentsplanung heißt

Für Sortimente mit kurzen Lebenszyklen — Mode, Deko, Saisonware — ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die heute eingekaufte Ware nie unter eine Produktpass-Pflicht fällt. Für langlebige Produkte mit stabilen Artikelstämmen ist das anders: Wer 2026 ein Möbelprogramm auflegt, das 2031 noch läuft, plant besser mit.

Die zweite Größe ist das Werkzeug. Druck- und Etikettenwerkzeuge, die heute bezahlt werden, sollten Fläche für einen Datenträger vorsehen. Das kostet in der Planung fast nichts und später eine Neuauflage.

Häufige Fragen zu den DPP-Fristen

Gilt der Produktpass für Stahl ab 2026?

Nein. Für Eisen und Stahl ist die Annahme des delegierten Rechtsakts für 2026 angekündigt. Mit der Mindestfrist von 18 Monaten liegt der frühestmögliche Geltungsbeginn etwa in der Mitte des Jahres 2028. Das genaue Datum steht erst im Rechtsakt.

Gibt es schon einen erlassenen Rechtsakt mit Produktpass-Anforderungen?

Für keine der genannten Produktgruppen. Der einzige bislang unter der ESPR angenommene delegierte Rechtsakt betrifft Ausnahmen vom Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien und Schuhe und regelt keine Produktpass-Anforderungen.

Kann sich der Zeitplan noch verschieben?

Ja, in beide Richtungen. Die Jahresangaben im Arbeitsplan sind indikativ. Für 2028 ist zudem eine Zwischenbewertung des Arbeitsplans vorgesehen.

Warum wird der Batteriepass oft in dieselbe Tabelle geschrieben?

Weil er inhaltlich ein Produktpass ist. Rechtlich stammt er aber aus der Batterieverordnung und nicht aus der ESPR, hat einen eigenen Anwendungsbeginn und eigene Datenanforderungen. Eine gemeinsame Fristenliste führt deshalb regelmäßig zu falschen Schlüssen.

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Redaktioneller HinweisDieser Leitfaden wurde anhand der veröffentlichten EU-Rechtsakte und der Informationen der Europäischen Kommission erstellt und wird bei relevanten Änderungen aktualisiert. Er dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Produktzulassungsberatung. Maßgeblich ist stets der im Amtsblatt veröffentlichte Wortlaut der Rechtsakte — insbesondere der jeweilige produktgruppenspezifische delegierte Rechtsakt.Aktualisierungen dieses Leitfadens24.08.2026 — Ersterstellung und fachliche Prüfung anhand der Verordnung (EU) 2024/1781, der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778, der Kommissionsangaben zur Inbetriebnahme des DPP-Registers vom 20.07.2026 sowie des Arbeitsplans 2025–2030.

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