Das DPP-Register: seit Juli 2026 in Betrieb — und was das für Sie bedeutet

Am 20. Juli 2026 hat die Kommission das Register für digitale Produktpässe in Betrieb genommen, zusammen mit einer Testumgebung. Daraus wird häufig geschlossen, es gebe jetzt eine Registrierungspflicht. Das trifft nicht zu: Das Register ist die Infrastruktur, die Pflicht entsteht erst mit dem produktgruppenspezifischen Rechtsakt.

7 Min. Lesezeit · Für Compliance und IT · Stand: 24.08.2026

Was im Register liegt — und was nicht

Das Register speichert die Kennungen und Metadaten zu einem Produktpass, nicht den Passinhalt selbst. Die eigentlichen Produktdaten bleiben dezentral bei den Wirtschaftsteilnehmern oder deren Dienstleistern. Das Register ist damit ein Verzeichnis, kein Datenspeicher für Produktinformationen.

Die Betriebsregeln stehen in der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778. Sie regelt Zugangsverwaltung, Nutzerverifizierung, Registrierung und Speicherung der erforderlichen Daten sowie die technische Architektur.

Gesetzliche GrundlageDie Registrierung erfolgt nach Angaben der Kommission wahlweise über eine gesicherte Benutzeroberfläche oder über eine Programmierschnittstelle. Wirtschaftsteilnehmer können einen Registrierungsnachweis in Form eines gesicherten elektronischen Dokuments anfordern.

Warum der Betrieb noch keine Pflicht auslöst

Betriebsbereitschaft und Verpflichtung sind zwei verschiedene Dinge. Wer registrieren muss, ergibt sich nicht aus dem Register, sondern aus dem Rechtsakt, der für eine Produktgruppe einen Produktpass vorschreibt. Solange ein solcher Rechtsakt fehlt, gibt es für diese Produkte auch nichts zu registrieren.

Praktisch nützlich ist der frühe Betrieb trotzdem: Die Testumgebung, die technische Dokumentation und die Umsetzungsleitfäden erlauben es, Schnittstellen zu erproben, bevor eine Frist läuft. Für Unternehmen mit eigener IT ist das der eigentliche Wert des Julitermins.

Sinnvolle Reihenfolge für die Vorbereitung

Wer ohnehin ein Produktinformationssystem betreibt, sollte zuerst prüfen, ob es Produktdaten maschinenlesbar exportieren kann. Diese Frage entscheidet später darüber, ob eine Registrierung über die Schnittstelle möglich ist oder ob jeder Pass manuell angelegt werden muss.

Erst danach lohnt der Blick auf Dienstleister. Für Produktgruppen ohne Rechtsakt ist eine Systementscheidung heute eine Wette auf noch unbekannte Datenfelder.

Häufige Fragen zum DPP-Register

Muss ich mich jetzt im DPP-Register registrieren?

Nur, wenn für Ihr Produkt bereits ein Rechtsakt einen Produktpass vorschreibt. Für die meisten Produktgruppen ist das derzeit nicht der Fall. Die Inbetriebnahme des Registers allein begründet keine Pflicht.

Werden meine Produktdaten in der EU gespeichert?

Im Register liegen die Kennungen und zugehörige Metadaten. Die Produktdaten selbst werden dezentral gehalten — das ist ein Grundzug der Konstruktion.

Gibt es eine Schnittstelle für die Registrierung?

Ja. Nach Angaben der Kommission ist die Registrierung sowohl über eine gesicherte Benutzeroberfläche als auch über eine Programmierschnittstelle möglich. Zusätzlich steht eine Testumgebung bereit.

Bekomme ich einen Nachweis über die Registrierung?

Ein Registrierungsnachweis kann als gesichertes elektronisches Dokument angefordert werden.

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Redaktioneller HinweisDieser Leitfaden wurde anhand der veröffentlichten EU-Rechtsakte und der Informationen der Europäischen Kommission erstellt und wird bei relevanten Änderungen aktualisiert. Er dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Produktzulassungsberatung. Maßgeblich ist stets der im Amtsblatt veröffentlichte Wortlaut der Rechtsakte — insbesondere der jeweilige produktgruppenspezifische delegierte Rechtsakt.Aktualisierungen dieses Leitfadens24.08.2026 — Ersterstellung und fachliche Prüfung anhand der Verordnung (EU) 2024/1781, der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778, der Kommissionsangaben zur Inbetriebnahme des DPP-Registers vom 20.07.2026 sowie des Arbeitsplans 2025–2030.

Produktdaten anschlussfähig aufbauen

Damit eine spätere Registrierung nicht zur Handarbeit wird, müssen Produktdaten strukturiert vorliegen. Wir holen die Angaben beim Werk ein und übergeben sie in verwertbarer Form.