Das DPP-Register: seit Juli 2026 in Betrieb — und was das für Sie bedeutet
Am 20. Juli 2026 hat die Kommission das Register für digitale Produktpässe in Betrieb genommen, zusammen mit einer Testumgebung. Daraus wird häufig geschlossen, es gebe jetzt eine Registrierungspflicht. Das trifft nicht zu: Das Register ist die Infrastruktur, die Pflicht entsteht erst mit dem produktgruppenspezifischen Rechtsakt.
7 Min. Lesezeit · Für Compliance und IT · Stand: 24.08.2026
Was im Register liegt — und was nicht
Das Register speichert die Kennungen und Metadaten zu einem Produktpass, nicht den Passinhalt selbst. Die eigentlichen Produktdaten bleiben dezentral bei den Wirtschaftsteilnehmern oder deren Dienstleistern. Das Register ist damit ein Verzeichnis, kein Datenspeicher für Produktinformationen.
Die Betriebsregeln stehen in der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778. Sie regelt Zugangsverwaltung, Nutzerverifizierung, Registrierung und Speicherung der erforderlichen Daten sowie die technische Architektur.
Warum der Betrieb noch keine Pflicht auslöst
Betriebsbereitschaft und Verpflichtung sind zwei verschiedene Dinge. Wer registrieren muss, ergibt sich nicht aus dem Register, sondern aus dem Rechtsakt, der für eine Produktgruppe einen Produktpass vorschreibt. Solange ein solcher Rechtsakt fehlt, gibt es für diese Produkte auch nichts zu registrieren.
Praktisch nützlich ist der frühe Betrieb trotzdem: Die Testumgebung, die technische Dokumentation und die Umsetzungsleitfäden erlauben es, Schnittstellen zu erproben, bevor eine Frist läuft. Für Unternehmen mit eigener IT ist das der eigentliche Wert des Julitermins.
Sinnvolle Reihenfolge für die Vorbereitung
Wer ohnehin ein Produktinformationssystem betreibt, sollte zuerst prüfen, ob es Produktdaten maschinenlesbar exportieren kann. Diese Frage entscheidet später darüber, ob eine Registrierung über die Schnittstelle möglich ist oder ob jeder Pass manuell angelegt werden muss.
Erst danach lohnt der Blick auf Dienstleister. Für Produktgruppen ohne Rechtsakt ist eine Systementscheidung heute eine Wette auf noch unbekannte Datenfelder.
Häufige Fragen zum DPP-Register
Muss ich mich jetzt im DPP-Register registrieren?
Nur, wenn für Ihr Produkt bereits ein Rechtsakt einen Produktpass vorschreibt. Für die meisten Produktgruppen ist das derzeit nicht der Fall. Die Inbetriebnahme des Registers allein begründet keine Pflicht.
Werden meine Produktdaten in der EU gespeichert?
Im Register liegen die Kennungen und zugehörige Metadaten. Die Produktdaten selbst werden dezentral gehalten — das ist ein Grundzug der Konstruktion.
Gibt es eine Schnittstelle für die Registrierung?
Ja. Nach Angaben der Kommission ist die Registrierung sowohl über eine gesicherte Benutzeroberfläche als auch über eine Programmierschnittstelle möglich. Zusätzlich steht eine Testumgebung bereit.
Bekomme ich einen Nachweis über die Registrierung?
Ein Registrierungsnachweis kann als gesichertes elektronisches Dokument angefordert werden.
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Offizielle Quellen
Zugang zur Testumgebung, technische Dokumentation und Helpdesk laufen über die Themenseite der Kommission.
Produktdaten anschlussfähig aufbauen
Damit eine spätere Registrierung nicht zur Handarbeit wird, müssen Produktdaten strukturiert vorliegen. Wir holen die Angaben beim Werk ein und übergeben sie in verwertbarer Form.