QR-Code, Datenträger und Kennungen beim digitalen Produktpass

Der Produktpass ist ein Datensatz; der QR-Code ist nur der Weg dorthin. Zwischen beiden stehen drei Kennungen, die regelmäßig verwechselt werden. Diese Seite trennt sie und sagt, was daraus für Etikettengestaltung und Werkzeugplanung folgt — der einzige Teil, der heute schon Geld kostet.

7 Min. Lesezeit · Für Verpackung, Etikett und Konstruktion · Stand: 24.08.2026

Drei Kennungen, drei Funktionen

Die eindeutige Produktkennung identifiziert das Produkt, das Modell oder die Charge. Die eindeutige Betreiberkennung identifiziert den verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmer. Die Registrierungskennung entsteht bei der Eintragung im EU-Register und verbindet beide mit dem dort hinterlegten Eintrag.

Der Datenträger — in der Praxis meist ein QR-Code — trägt keine Produktdaten, sondern verweist auf sie. Das ist der Grund, warum der Datenträger klein sein kann und der Passinhalt trotzdem umfangreich.

Nicht verwechselnDie eindeutige Produktkennung des Produktpasses ist nicht die zollrechtliche Produktkennung, die ab November 2026 in der Zollanmeldung anzugeben ist. Beide können denselben Artikel betreffen, stammen aber aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Was das für Etikett und Werkzeug bedeutet

Der Datenträger muss am Produkt, seiner Verpackung oder den Begleitunterlagen angebracht sein — welche Variante zulässig ist, legt der jeweilige Rechtsakt fest. Für die Praxis heißt das: Fläche einplanen, bevor ein Druckwerkzeug bestellt wird.

Bei Produkten mit langen Werkzeuglebenszyklen ist das die einzige Entscheidung, die heute wirklich ansteht. Ein Etikettenlayout lässt sich kurzfristig ändern, ein Prägewerkzeug oder eine Spritzgussform nicht.

Praxishinweis von ChinaSendWer ohnehin ein neues Werkzeug oder Etikettenlayout bezahlt, sollte eine freie Fläche für einen späteren Datenträger vorsehen und das in der Zeichnung festhalten. Die Kosten dafür sind bei der Erstauflage nahe null.

Häufige Fragen zu Datenträger und Kennungen

Muss es ein QR-Code sein?

Die ESPR spricht allgemein von einem Datenträger. In der Praxis wird überwiegend ein QR-Code verwendet; welche Form zulässig ist, legt der jeweilige delegierte Rechtsakt fest.

Muss der Datenträger auf dem Produkt selbst sitzen?

Nicht zwingend. Je nach Rechtsakt kommen Produkt, Verpackung oder Begleitunterlagen in Betracht. Für die Planung sollte man von der ungünstigsten Variante ausgehen.

Ist die Produktkennung dasselbe wie eine GTIN?

Nicht automatisch. Eine GTIN kann als Baustein dienen, wenn der Rechtsakt das zulässt. Verpflichtend ist sie dadurch nicht.

Wozu dient die Betreiberkennung?

Sie identifiziert den verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmer — also in der Regel Sie als Inverkehrbringer, nicht das produzierende Werk.

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Redaktioneller HinweisDieser Leitfaden wurde anhand der veröffentlichten EU-Rechtsakte und der Informationen der Europäischen Kommission erstellt und wird bei relevanten Änderungen aktualisiert. Er dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Produktzulassungsberatung. Maßgeblich ist stets der im Amtsblatt veröffentlichte Wortlaut der Rechtsakte — insbesondere der jeweilige produktgruppenspezifische delegierte Rechtsakt.Aktualisierungen dieses Leitfadens24.08.2026 — Ersterstellung und fachliche Prüfung anhand der Verordnung (EU) 2024/1781, der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778, der Kommissionsangaben zur Inbetriebnahme des DPP-Registers vom 20.07.2026 sowie des Arbeitsplans 2025–2030.

Etiketten und Werkzeuge zukunftsfest planen

Wir stimmen Layout, Fläche und Kennzeichnung mit dem Werk ab, bevor Werkzeuge bestellt werden — und halten die Vorgaben in Zeichnung und Musterfreigabe fest.