China-Lieferkette und Zwangsarbeitsverordnung: welche Daten Sie aufbauen sollten

Die ab dem 14. Dezember 2027 anwendbare Verordnung ist länderneutral formuliert und richtet sich nicht gegen ein bestimmtes Herkunftsland. Sie verlangt kein bestimmtes Verfahren, kann aber dazu führen, dass eine Behörde Informationen anfordert. Wer dann nur den Handelspartner benennen kann, steht schlecht da. Diese Seite beschreibt, welche Angaben sich in einer China-Lieferkette realistisch erheben lassen — und markiert, was gesetzlich verlangt ist und was Vorbereitung ist.

9 Min. Lesezeit · Für Einkauf und Lieferantenmanagement · Stand: 26.08.2026

Die drei Angaben, ohne die alles andere nichts nützt

Produktionsstandort, Unterbeauftragung und Materialherkunft bilden die Grundlage. Sie entscheiden darüber, ob sich eine Risikoinformation überhaupt auf Ihre Ware beziehen lässt und ob eine spätere Prüfung am richtigen Ort ansetzt.

In der Praxis ist die erste dieser Angaben die schwierigste. Handelsgesellschaft und Werk sind häufig nicht identisch, und wer nur die Rechnungsadresse kennt, kennt den Produktionsstandort nicht.

Zur EinordnungKeine dieser Angaben ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Formularfeld. Sie sind Vorbereitung darauf, im Fall einer Anfrage etwas Belastbares vorlegen zu können.

Datenkatalog nach Ebenen

Die folgende Aufstellung trennt nach Erhebungsebene. Der Aufwand steigt nach unten deutlich; die ersten beiden Ebenen sind in nahezu jeder Beschaffung machbar.

Was sich auf welcher Ebene erheben lässt
EbeneAngabenAufwandEinordnung
Lieferant und StandortRechtsträger, Firmierung, Werksadresse, Unternehmensstruktur, AnsprechpartnergeringVorbereitung, in jeder Beschaffung sinnvoll
FertigungsketteUnterbeauftragung, ausgelagerte Arbeitsschritte, beteiligte WerkemittelVorbereitung
MaterialMaterialherkunft mindestens eine Stufe vor dem Werk, Rohstoffkategoriemittel bis hochVorbereitung
BeschäftigungAnwerbepraxis, Vermittlungsagenturen, Arbeitszeiten, Entlohnung, BeschwerdemechanismushochVorbereitung, meist über Fragebogen oder Audit
NachweiseLieferantenerklärungen, Prüfberichte, AbhilfemassnahmenhochNachweismittel im Untersuchungsfall

Ihre Informationslage einschätzen

Das folgende Werkzeug bewertet ausschliesslich Ihre eigene Datenlage. Es sagt nichts darüber aus, ob bei einem Lieferanten Zwangsarbeit vorliegt, und kann das auch nicht.

1. Kennen Sie den tatsächlichen Produktionsstandort?
2. Wissen Sie, ob und an wen unterbeauftragt wird?
3. Ist die Herkunft der eingesetzten Rohstoffe bekannt?
4. Liegen Angaben zu Beschäftigung und Anwerbung im Werk vor?
5. Haben Sie die Risikodatenbank der Kommission zu Ihrer Warengruppe geprüft?

Ihre Informationslage

  • Beantworten Sie die fünf Fragen, um Ihre Informationslücken zu sehen.
Dieses Werkzeug bewertet ausschliesslich Ihre eigene Datenlage und Prüfpriorität. Es trifft keine Aussage darüber, ob bei einem Lieferanten Zwangsarbeit vorliegt, und ersetzt weder eine rechtliche Prüfung noch die Risikodatenbank der Kommission.

Was im Vertrag stehen sollte

Datenanforderungen ohne vertragliche Grundlage verlieren nach dem zweiten Lieferantenwechsel ihre Wirkung. Sinnvoll sind Regelungen, die den Informationsfluss sichern, ohne unerfüllbare Zusicherungen zu verlangen.

  • Pflicht zur Angabe des tatsächlichen Produktionsstandorts und zur Mitteilung bei Verlagerung.
  • Offenlegung von Unterbeauftragung und Zustimmungsvorbehalt bei neuen Unterlieferanten.
  • Auskunftspflicht zur Materialherkunft mindestens eine Stufe vor dem Werk.
  • Mitwirkungspflicht bei behördlichen Anfragen, mit Frist.
  • Recht auf Werksbesuch oder Prüfung durch beauftragte Dritte.
  • Regelung zu Abhilfemassnahmen, falls Missstände festgestellt werden.
Was nicht in den Vertrag gehörtEine Klausel, in der der Lieferant zusichert, seine Kette sei „frei von Zwangsarbeit", ist juristisch wenig wert und praktisch nicht überprüfbar. Belastbar sind Auskunfts-, Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten.

Häufige Fragen zur China-Lieferkette

Wie finde ich den tatsächlichen Produktionsstandort heraus?

Über die Unternehmensregistrierung des Lieferanten, die Produktionserlaubnis, Angaben auf Prüfberichten und Versandpapieren sowie im Zweifel durch eine Werksverifizierung vor Ort. Rechnungsadresse und Produktionsstandort stimmen häufig nicht überein.

Was mache ich, wenn der Lieferant Unterlieferanten nicht nennen will?

Das ist zunächst eine Informationslücke, kein Vorwurf. Häufig hilft, den Zweck zu erklären und die Abfrage auf die Arbeitsschritte zu beziehen statt auf Namen. Bleibt die Auskunft aus, ist das eine Beschaffungsentscheidung — und ein Punkt, der vertraglich geregelt gehört.

Muss ich die Lieferkette bis zum Rohstoff zurückverfolgen?

Eine solche Pflicht ergibt sich aus der Verordnung nicht. Wie weit die Rückverfolgung sinnvoll ist, hängt von Warengruppe und Risikolage ab; die Risikodatenbank der Kommission ist dafür der geeignete Ausgangspunkt.

Kann China Send bestätigen, dass eine Lieferkette sauber ist?

Nein. Wir können Informationslücken schliessen — Standort, Rechtsträger, Struktur, Unterlieferanten, Dokumente. Eine Bestätigung, dass eine Lieferkette frei von Zwangsarbeit ist, kann darauf niemand stützen, und wir stellen sie nicht aus.

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Redaktioneller HinweisDieser Leitfaden wurde anhand der Verordnung (EU) 2024/3015 und der Informationen der Europäischen Kommission erstellt und wird bei relevanten Änderungen aktualisiert. Er dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Seiten enthalten bewusst keine pauschalen Aussagen über Länder, Regionen oder Bevölkerungsgruppen und keine Bewertung einzelner Lieferanten. Für Risikoinformationen ist die Datenbank der Kommission maßgeblich. China Send kann Informationslücken in einer Lieferkette sichtbar machen, jedoch keine Freiheit von Zwangsarbeit bescheinigen oder garantieren.Aktualisierungen dieses Leitfadens26.08.2026 — Ersterstellung und fachliche Prüfung anhand der Verordnung (EU) 2024/3015, der Leitlinien C(2026) 4386 vom 26.06.2026 sowie der Angaben im Forced Labour Single Portal. Nächster Prüfpunkt: Erweiterungen der Risikodatenbank und Benennung der nationalen Behörden.

Produktionsstandort und Struktur verifizieren

Wir ermitteln Rechtsträger, Werksadresse und Unternehmensstruktur, dokumentieren Unterlieferanten soweit erhebbar und legen die Angaben strukturiert ab — als Grundlage, um im Bedarfsfall auskunftsfähig zu sein.