PID und EAN: Brauchen Importeure ab November 2026 eine GTIN?

Kurz: nein — jedenfalls nicht wegen der neuen Produktkennungs-Anforderung. Diese Seite trennt, was tatsächlich verlangt wird, von dem, was in Foren und Newslettern daraus gemacht wird, und benennt die Fälle, in denen eine GTIN aus anderen Gründen sinnvoll ist.

6 Min. Lesezeit · Für Onlinehändler und Eigenmarken · Stand: 24.08.2026

Was tatsächlich verlangt wird

Ab dem 1. November 2026 sind bei Fernverkäufen eingeführter Gegenstände Produktkennungen zu übermitteln. Grundsätzlich erforderlich sind die Händler-Produktkennung (C127) und die nicht standardisierte Hersteller-Produktkennung (C128). Die standardisierte Hersteller-Produktkennung (C129) ist anzugeben, wenn sie existiert.

Genau in dieser Formulierung liegt die Antwort. Das Regelwerk fragt, ob eine standardisierte Kennung vorliegt — es ordnet nicht an, eine zu beschaffen. Für den Fall, dass keine existiert, sieht der Leitfaden der GD TAXUD den Code Y081 vor.

Die KurzfassungExistiert eine GTIN/EAN oder ISBN, ist sie anzugeben. Existiert keine, wird das mit Y081 erklärt. Eine Pflicht, GTINs neu zu erwerben, folgt daraus nicht.

Woher die Verwirrung kommt

Drei Missverständnisse überlagern sich. Erstens wird die standardisierte Kennung mit der Kennung schlechthin gleichgesetzt — dabei ist sie nur eine von dreien und die einzige, die bedingt ist. Zweitens wird der Zeitplan des 3-EUR-Zolls mit dem der Produktkennungen vermengt, obwohl es zwei unterschiedliche Regelungen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen sind.

Drittens wird die Produktkennung mit dem Digitalen Produktpass verwechselt. Der stammt aus dem Ökodesign-Recht und verfolgt eigene Ziele; die Produktkennung ist eine Angabe in der Zollanmeldung. Wer diese drei Ebenen trennt, kommt zu einer nüchternen Antwort auf die EAN-Frage.

Wann eine GTIN trotzdem sinnvoll ist

Es gibt gute Gründe für eine GTIN — sie liegen nur nicht im Zollrecht. Wer ohnehin einen davon erfüllt, sollte die Anschaffung nicht wegen dieser Seite aufschieben.

  • Vertrieb über den stationären Handel, wo am Point of Sale gescannt wird.
  • Marktplatzanforderungen, die unabhängig vom Zoll eine GTIN verlangen.
  • Eigene Logistik- oder Fulfillment-Prozesse, die auf Barcodes aufsetzen.
  • Markenaufbau mit langfristig stabilem Sortiment und Handelspartnern.
Rechnen Sie mit laufenden Kosten und Pflegeaufwand je Variante. Für ein Sortiment aus kurzlebigen Artikeln ohne Handelsauftritt steht dieser Aufwand oft in keinem Verhältnis — dort ist Y081 der vorgesehene und günstigere Weg.

Was stattdessen zu tun ist

Statt GTINs zu kaufen, lohnt sich der Aufwand an zwei anderen Stellen: bei der Eindeutigkeit der eigenen Artikelnummerierung und bei der Beschaffung der Herstellerreferenz. Beides ist grundsätzlich erforderlich, beides kostet keine Lizenzgebühr, und beides braucht Vorlauf beim Lieferanten.

Konkret: je Produktvariante eine eindeutige, stabile eigene Kennung festlegen; beim Werk die dauerhafte Modellreferenz anfordern; und für Artikel ohne Norm-Kennung die schriftliche Bestätigung einholen, dass keine existiert. Damit sind alle drei Felder abgedeckt.

Häufige Fragen zu EAN und Produktkennung

Brauche ich künftig für jedes Produkt eine EAN?

Nein. Die standardisierte Hersteller-Produktkennung ist anzugeben, wenn sie existiert. Existiert keine, ist dafür der Code Y081 vorgesehen.

Ist die Produktkennung dasselbe wie eine GTIN?

Nein. Die GTIN kann als standardisierte Hersteller-Produktkennung dienen, wenn sie existiert. Die beiden anderen Kennungen — Händler- und nicht standardisierte Hersteller-Produktkennung — sind davon unabhängig und grundsätzlich erforderlich.

Kann ich Waren ohne EAN weiterhin einführen?

Ja. Der Code Y081 erklärt dem Zoll, dass für das angemeldete Produkt keine standardisierte Hersteller-Produktkennung existiert.

Lohnt sich die Anschaffung von GTINs vorsorglich?

Aus zollrechtlicher Sicht ist sie nicht erforderlich. Für den stationären Handel, bestimmte Marktplatzanforderungen oder die eigene Logistik kann sie unabhängig davon sinnvoll sein — das ist eine Geschäftsentscheidung.

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Redaktioneller HinweisDieser Leitfaden wurde anhand der veröffentlichten EU-Rechtsakte und der Informationen der Europäischen Kommission erstellt und wird bei relevanten Änderungen aktualisiert. Er dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Zollberatung. Maßgeblich ist stets der im Amtsblatt veröffentlichte Wortlaut der Rechtsakte.Aktualisierungen dieses Leitfadens24.08.2026 — Ersterstellung und fachliche Prüfung anhand der Verordnungen (EU) 2026/382, 2026/1022 und 2026/1200 sowie des GD-TAXUD-Leitfadens in der Fassung vom 02.06.2026.

Sortiment auf die neuen Anforderungen prüfen

Wir sichten mit Ihnen, für welche Artikel eine standardisierte Kennung existiert und für welche nicht, und holen die fehlenden Herstellerangaben beim Werk ein.