NS-PID und S-PID: die Produktkennungen, die vom Hersteller kommen
Zwei der drei Kennungen vergeben Sie nicht selbst: Die nicht standardisierte (C128) und die standardisierte Hersteller-Produktkennung (C129) stammen vom Hersteller, Erzeuger oder Produktlieferanten. Der Unterschied zwischen beiden ist ein einziges Kriterium — und genau daran entscheidet sich, ob Sie C129 oder Y081 brauchen.
7 Min. Lesezeit · Für Importeure und Einkauf · Stand: 24.08.2026
Ein Unterschied, ein Kriterium
Die amtlichen Definitionen in Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446, eingefügt durch die Verordnung (EU) 2026/1022, sind fast wortgleich. Nummer 59 beschreibt die „nicht standardisierte Hersteller-Produktkennung" als Produktkennung, „die von einem Hersteller, Erzeuger oder Produktlieferanten zugewiesen wird und nicht auf international anerkannten Normen beruht". Nummer 60 beschreibt die „standardisierte Hersteller-Produktkennung" identisch — nur beruht sie „auf international anerkannten Normen".
Beide werden also von derselben Stelle vergeben. Unterschieden werden sie ausschließlich danach, ob eine international anerkannte Norm dahintersteht. Praktisch: eine Werksmodellnummer ist nicht standardisiert, eine GTIN/EAN oder ISBN ist es.
| Merkmal | NS-PID (C128) | S-PID (C129) |
|---|---|---|
| Vergeben von | Hersteller, Erzeuger, Produktlieferant | Hersteller, Erzeuger, Produktlieferant |
| Normbezug | beruht nicht auf international anerkannten Normen | beruht auf international anerkannten Normen |
| Typische Ausprägung | Werks-Modellnummer, Artikelnummer des Lieferanten | GTIN/EAN, ISBN |
| Erforderlich? | grundsätzlich erforderlich | nur wenn vorhanden |
| Wenn nicht vorhanden | muss beschafft werden — der Hersteller hat eine Referenz | Code Y081 erklärt das Nichtvorhandensein |
Was Sie beim Werk konkret anfordern
Die NS-PID ist der Punkt, an dem der Import aus China aufwendiger ist als der Einkauf im Binnenmarkt: Sie brauchen eine dauerhafte Referenz des Werks, und Sie brauchen die Zusage, dass sie stabil bleibt. Eine Nummer, die bei jeder Produktion neu vergeben wird, erfüllt das Merkmal der Beständigkeit nicht, das die Definition in Nummer 57 verlangt.
- Die dauerhafte Modell- oder Artikelreferenz des Herstellers, je Produktvariante getrennt.
- Eine schriftliche Bestätigung, dass diese Referenz über Chargen hinweg unverändert bleibt.
- Name und vollständige Anschrift des Herstellers.
- Sofern vorhanden: GTIN/EAN oder ISBN — andernfalls eine schriftliche Bestätigung, dass keine standardisierte Kennung existiert.
Wenn der Lieferant nicht liefert
Erfahrungsgemäß ist die erste Reaktion eines Werks auf eine solche Anfrage Rückfrage oder Verzögerung — nicht Verweigerung. Hilfreich ist, die Anforderung nicht als juristische Belehrung zu formulieren, sondern als Feldliste mit Beispielzeile, zweisprachig, mit klarer Frist.
Bleibt die Antwort aus, ist der Eskalationsweg in der Regel: Anfrage in den Musterprozess einbinden, damit sie vor der Serienfreigabe beantwortet sein muss; die Angaben in den Rahmenvertrag aufnehmen; und bei Neulieferanten die Datenlieferung zur Bedingung der Aufnahme machen. Wer erst kurz vor dem Stichtag anfragt, verhandelt aus der schwächeren Position.
Häufige Fragen zu den Hersteller-Produktkennungen
Was bedeuten die Codes C128 und C129?
C128 übermittelt die nicht standardisierte, C129 die standardisierte Hersteller-Produktkennung im Datenelement „Unterlage" der Zollanmeldung.
Ist C129 immer Pflicht?
Nein. Die standardisierte Hersteller-Produktkennung ist anzugeben, wenn sie existiert. Existiert keine, tritt der Code Y081 an ihre Stelle.
Muss mein chinesischer Lieferant die Kennung erstellen?
Die Zuweisung liegt laut Leitfaden beim Hersteller, Erzeuger oder Produktlieferanten. In der Praxis heißt das: Sie fordern die vorhandene Werksreferenz an und lassen sich deren Beständigkeit bestätigen.
Zählt eine Artikelnummer aus dem Angebot als NS-PID?
Nur wenn sie dauerhaft demselben Produkt zugeordnet bleibt. Angebotsnummern wechseln häufig je Anfrage — dann fehlt die von der Definition verlangte Beständigkeit.
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Offizielle Quellen
Maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt; die Leitfäden der Kommission sind erläuternd und nicht rechtsverbindlich.
Herstellerdaten aus China beschaffen
Wir fordern Modellreferenzen, Herstellerangaben und Bestätigungen zur Beständigkeit direkt beim Werk an — auf Chinesisch, mit Nachfassen, und in einer Form, die Ihr Zollanmelder verwenden kann.