M-PID erklärt: die Händler-Produktkennung im EU-Zoll ab November 2026
Die Händler-Produktkennung ist die einzige der drei Kennungen, die Sie selbst vergeben — und deshalb die einzige, bei der Sie nicht auf den Lieferanten warten müssen. Sie ist ab dem 1. November 2026 grundsätzlich erforderlich und wird über den Dokumentcode C127 übermittelt.
6 Min. Lesezeit · Für Onlinehändler, Marktplätze und Plattformen · Stand: 24.08.2026
Die amtliche Definition — und was sie verlangt
Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 definiert in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1022 unter Artikel 1 Nummer 58 die „Händler-Produktkennung" als „eine von einem Online-Verkäufer, einem Marktplatz oder einer Plattform zugewiesene Produktkennung". Kürzer geht es kaum — und genau deshalb wird sie oft unterschätzt.
Denn die übergeordnete Definition in Nummer 57 stellt die eigentlichen Anforderungen: Eine Produktkennung ist ein einmaliger alphanumerischer Code, der einem bestimmten Modell, einer Charge oder einem Artikel zugewiesen wird und dessen eindeutige Identifizierung und Rückverfolgbarkeit auf jeder Stufe der Lieferkette gewährleistet — vom Anbieten zum Verkauf über den Verkauf und die Lieferung bis zu Tätigkeiten nach dem Inverkehrbringen.
Der Kern in einem SatzEine M-PID muss genau eine Produktvariante bezeichnen. Zwei unterschiedliche Artikel dürfen sich keine Kennung teilen, und dieselbe Variante darf ihre Kennung nicht wechseln.
Wer sie vergibt — und wer sie weitergeben muss
Der Leitfaden der GD TAXUD verteilt die Rollen eindeutig: Online-Verkäufer, Marktplätze und Plattformen weisen die Händler-Produktkennung zu. Als Kernverantwortung nennt er, sicherzustellen, dass ein Produkt, das im Kontext eines Marktplatzes oder einer Plattform mit mehreren Verkäufern zum Fernverkauf angeboten wird, plattformweit eindeutig identifiziert ist.
Daraus folgt eine zweite, oft übersehene Pflicht: Wer die Kennung vergibt, muss sie allen weiteren Beteiligten zur Verfügung stellen, die der PID-Anforderung unterliegen — insbesondere für die Übermittlung an den Zoll. Die Kennung im eigenen Shop zu führen genügt also nicht; sie muss den Anmelder erreichen.
Ist meine SKU schon eine M-PID?
Diese Frage wird häufig gestellt und lässt sich nicht pauschal mit Ja beantworten. Je nach System kann beispielsweise eine eindeutige Händler-Artikelreferenz als Ausgangspunkt dienen. Entscheidend ist die konkrete Umsetzung durch den jeweiligen Betreiber bzw. Zollprozess.
Praktisch scheitern vorhandene Artikelnummern meist an einem von drei Punkten: Sie bezeichnen mehrere Varianten gleichzeitig, sie ändern sich bei Sortimentswechseln oder Systemmigrationen, oder sie existieren mehrfach in unterschiedlichen Kanälen. Jeder dieser Punkte kollidiert mit Eindeutigkeit oder Beständigkeit.
- Prüfen Sie, ob Farbe, Größe, Verpackungseinheit und Variante jeweils eine eigene Nummer haben — nicht eine gemeinsame.
- Prüfen Sie, ob die Nummer eine Systemmigration überstanden hat oder neu vergeben wurde.
- Prüfen Sie, ob dieselbe physische Ware in Shop, Marktplatz und ERP dieselbe Nummer trägt.
- Legen Sie fest, welches Feld verbindlich die M-PID trägt, und dokumentieren Sie diese Festlegung.
Wie die Kennung in die Zollanmeldung kommt
Übermittelt wird sie über den Dokumentcode C127 im Datenelement „Unterlage". Das Datenelement ist wiederholbar: Enthält eine Position mehrere Produkte, ist die Kennung jedes einzelnen anzugeben. Die Codes sind seit dem 1. Juli 2026 deklarierbar; in den TARIC-Bedingungen hinterlegt sind sie ab dem 1. November 2026.
Die Übermittlung selbst nimmt der Anmelder vor — je nach Konstellation der IOSS-Nutzer, der Betreiber der Sonderregelung, ein indirekter Vertreter oder eine andere Person, die die Waren gestellen kann. Ihre Aufgabe ist die Bereitstellung: Klären Sie mit Marktplatz, Carrier oder Zollagent, über welches Feld und in welchem Format die Kennung übergeben wird.
Häufige Fragen zur Händler-Produktkennung
Was bedeutet der Code C127?
C127 ist der Dokumentcode, mit dem die Händler-Produktkennung im Datenelement „Unterlage" der Zollanmeldung übermittelt wird.
Muss ich als reiner Onlineshop-Betreiber eine M-PID vergeben?
Die Definition erfasst Online-Verkäufer ausdrücklich, nicht nur Marktplätze. Wer im Fernverkauf eingeführter Gegenstände an Endkunden verkauft, vergibt die Händler-Produktkennung für sein Angebot.
Was passiert bei Produktvarianten?
Jede Variante mit abweichender Marke, Größe, Farbe oder Verpackung benötigt eine eigene Kennung. Eine gemeinsame Nummer für mehrere Varianten erfüllt das Merkmal der Eindeutigkeit nicht.
Darf sich die M-PID später ändern?
Die Definition verlangt Beständigkeit über die Stufen der Lieferkette. Ein Wechsel bei jedem Sortimentsupdate widerspricht dem — sinnvoll ist ein Feld, das bewusst von Systemwechseln entkoppelt gepflegt wird.
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Offizielle Quellen
Maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt; die Leitfäden der Kommission sind erläuternd und nicht rechtsverbindlich.
Produktdaten für den Zoll strukturieren
Wir unterstützen bei der Beschaffung und Strukturierung von Produkt- und Herstellerdaten aus China — damit die Felder, die Ihr Zollanmelder braucht, rechtzeitig gefüllt sind.