Zwangsarbeitsverordnung für kleine und mittlere Unternehmen

Die ab dem 14. Dezember 2027 anwendbare Verordnung kennt keinen Schwellenwert: Sie gilt für Unternehmen jeder Grösse. Für kleine Importeure heisst das nicht, dass sie ein Compliance-System aufbauen müssten — verlangt ist ein Ergebnis, kein Verfahren. Diese Seite beschreibt einen verhältnismässigen Einstieg und stellt einen Fragebogen bereit, der sich unverändert an ein Werk in China senden lässt.

8 Min. Lesezeit · Für kleine und mittlere Importeure · Stand: 26.08.2026

Was verhältnismässig ist

Ein kleiner Importeur mit dreissig Artikeln braucht keine Software und kein Sorgfaltspflichtensystem. Er braucht eine geordnete Ablage, aus der sich für jeden Artikel sagen lässt, wo er hergestellt wurde und woher die wesentlichen Materialien stammen.

Die Kommission stellt für kleine und mittlere Unternehmen eigene Materialien bereit, darunter eine Vorbereitungs-Checkliste. Diese ist der sinnvolle Ausgangspunkt, weil sie den Umfang realistisch hält.

Gesetzliche RegelDie Verordnung führt keine Audit- oder Berichtspflichten ein. Auch für kleine Unternehmen gilt: verbindlich ist das Ergebnis, nicht ein bestimmtes Verfahren.

Einstieg in sieben Schritten

Die Reihenfolge ist bewusst so gewählt, dass die ersten drei Schritte ohne externe Unterstützung machbar sind und bereits den grössten Teil der typischen Informationslücke schliessen.

  • Artikelliste erstellen und je Artikel den Lieferanten eintragen.
  • Je Artikel klären, ob der Lieferant selbst produziert oder handelt.
  • Tatsächliche Werksadresse erheben und ablegen.
  • Risikodatenbank der Kommission zur eigenen Warengruppe prüfen.
  • Lieferantenfragebogen versenden und Antworten ablegen.
  • Unterbeauftragung und Materialherkunft nachfragen, soweit erhebbar.
  • Auskunfts- und Mitwirkungspflichten in die Rahmenvereinbarung aufnehmen.
Praxishinweis von China SendErfahrungsgemäss scheitert der Einstieg selten an der Sache, sondern daran, dass die Ablage über E-Mail-Ordner verteilt ist. Eine einzige Tabelle mit einer Zeile je Artikel reicht als Grundlage vollkommen aus.

Ihre Informationslage prüfen

1. Kennen Sie den tatsächlichen Produktionsstandort?
2. Wissen Sie, ob und an wen unterbeauftragt wird?
3. Ist die Herkunft der eingesetzten Rohstoffe bekannt?
4. Liegen Angaben zu Beschäftigung und Anwerbung im Werk vor?
5. Haben Sie die Risikodatenbank der Kommission zu Ihrer Warengruppe geprüft?

Ihre Informationslage

  • Beantworten Sie die fünf Fragen, um Ihre Informationslücken zu sehen.
Dieses Werkzeug bewertet ausschliesslich Ihre eigene Datenlage und Prüfpriorität. Es trifft keine Aussage darüber, ob bei einem Lieferanten Zwangsarbeit vorliegt, und ersetzt weder eine rechtliche Prüfung noch die Risikodatenbank der Kommission.

Fragebogen für den Lieferanten

Der folgende Fragebogen ist als Beschaffungsinstrument gedacht: er erhebt Angaben, die im Fall einer Anfrage nützlich sind, und er ist bewusst so formuliert, dass er ohne Vorwurf auskommt. Er ist kein amtlicher EU-Fragebogen und hat keine rechtliche Nachweiswirkung.

Sie können ihn als Vorlage herunterladen und unverändert an das Werk senden: Lieferantenfragebogen Zwangsarbeit (CSV, Deutsch und Englisch). Die Spalte „Category" trennt Standort-, Ketten-, Material- und Beschäftigungsangaben; die Spalte „Purpose" macht kenntlich, wozu die jeweilige Angabe dient.

Zum Umgang mit den AntwortenAntworten eines Lieferanten sind eine Selbstauskunft. Sie schliessen Informationslücken und dokumentieren, was gefragt wurde — sie belegen für sich genommen nicht, dass keine Zwangsarbeit vorliegt.

Häufige Fragen von kleinen Importeuren

Gilt die Verordnung wirklich auch für kleine Unternehmen?

Ja. Sie kennt keine Umsatz- oder Mitarbeiterschwelle. Anders als CSDDD und LkSG knüpft sie am Produkt an und nicht an der Unternehmensgrösse.

Brauche ich eine Software?

Nein. Für kleinere Sortimente genügt eine Tabelle mit einer Zeile je Artikel. Entscheidend ist, dass Produktionsstandort und Materialherkunft überhaupt erfasst sind, nicht das Werkzeug.

Was kostet die Vorbereitung?

Die ersten Schritte — Artikelliste, Klärung von Handel oder Produktion, Werksadresse, Prüfung der Risikodatenbank — verursachen ausser Arbeitszeit keine Kosten. Aufwand entsteht erst bei Vor-Ort-Prüfungen, und die sind nicht vorgeschrieben.

Muss der Lieferant den Fragebogen ausfüllen?

Eine gesetzliche Pflicht dazu besteht nicht. Ob und wie vollständig geantwortet wird, ist eine Frage der Geschäftsbeziehung — und deshalb ein Punkt, der in die Rahmenvereinbarung gehört.

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Redaktioneller HinweisDieser Leitfaden wurde anhand der Verordnung (EU) 2024/3015 und der Informationen der Europäischen Kommission erstellt und wird bei relevanten Änderungen aktualisiert. Er dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Seiten enthalten bewusst keine pauschalen Aussagen über Länder, Regionen oder Bevölkerungsgruppen und keine Bewertung einzelner Lieferanten. Für Risikoinformationen ist die Datenbank der Kommission maßgeblich. China Send kann Informationslücken in einer Lieferkette sichtbar machen, jedoch keine Freiheit von Zwangsarbeit bescheinigen oder garantieren.Aktualisierungen dieses Leitfadens26.08.2026 — Ersterstellung und fachliche Prüfung anhand der Verordnung (EU) 2024/3015, der Leitlinien C(2026) 4386 vom 26.06.2026 sowie der Angaben im Forced Labour Single Portal. Nächster Prüfpunkt: Erweiterungen der Risikodatenbank und Benennung der nationalen Behörden.

Verhältnismässig anfangen

Wir erheben für Ihre wichtigsten Artikel Produktionsstandort, Rechtsträger und Struktur und legen sie so ab, dass Sie im Bedarfsfall auskunftsfähig sind — ohne ein Compliance-System aufzubauen, das für Ihre Grösse nicht verlangt ist.